Neue Entscheidungen von CMB zu öffentlichen Angeboten

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Im CMB-Wochenblatt wurde der „Elementbeschluss des Vorstandsbeschlussgremiums Nr. i-SPK 5.2 (vom 19.01.2023 und 3/96 sk)“ zu öffentlichen Angeboten des Rates veröffentlicht.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass bei den ersten öffentlichen Angeboten in der letzten Periode ein geringer Teil des von einzelnen Anlegern geforderten Betrags erfüllt wurde.

„Der Vorstand hat Entscheidungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen einzelner Anleger aus den ersten öffentlichen Angeboten mehr erfüllt werden, kostenlose und/oder private Fonds mit einer begrenzten Anzahl von Anlegern oder einer kleinen Anzahl von Anlegern, die einen wertvollen Teil des Fonds besitzen, nicht Kaufen Sie mehr Aktien aus dem ersten öffentlichen Angebot von Aktien, was gegen den einzelnen Anleger gehen kann. Die Erklärung enthielt die folgenden Informationen:

„Dementsprechend wird im Rahmen des ersten öffentlichen Angebots von Anteilen nicht-öffentlicher verbundener Unternehmen, damit Investmentfonds mit freien und/oder dem Begriff „privat“ in ihren Titeln als institutionelle Anleger betrachtet werden, „die Anzahl der Anleger sollte nicht weniger als 50 sein‘ und ‚Gesamtzahl aller Anleger‘. „Die Bedingungen, nicht mehr als 20 Prozent der Fondsbeteiligungsanteile zu haben, müssen in der Mitte erfüllt werden. Freie und/oder private Fonds, die diese nicht erfüllen Regeln als Einzelanleger belohnt werden.“

– Änderung der Vorschriften für institutionelle Anleger

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Anfragen von Vermögensverwaltungsgesellschaften im Namen ihrer Kunden, mit denen sie individuelle Vermögensverwaltungsverträge abgeschlossen haben, nicht im Rahmen des institutionellen Anlegerclusters berücksichtigt werden, und die folgenden Begriffe wurden aufgenommen:

„Organisationen, die mindestens zwei der Kriterien erfüllen, die zuvor als institutionelle Investoren galten, mit einer aktiven Gesamtsumme von 50 Millionen TL, einem jährlichen Nettoeinkommen von 90 Millionen TL und einem Eigenkapital von mehr als 5 Millionen TL, werden Nr nicht mehr als institutionelle Anleger betrachtet werden.Wenn der Marktwert der öffentlich angebotenen Aktien während des öffentlichen Angebotsprozesses 100 Millionen TL oder weniger beträgt, wird der Betrag in der Entscheidung über die Umsetzung der Methode „Verkaufen an der Börse“ berücksichtigt als 250 Millionen TL angewendet werden.

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