Es besteht die Pflicht, ein POS-Gerät am Arbeitsplatz zu haben.

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Nach den vom Ministerium für Finanzen und Finanzen erhaltenen Informationen werden vom Ministerium Vorschriften erlassen, um Steuerzahlerprozesse und Finanzbewegungen zu überwachen, steuerpflichtige Ereignisse zu identifizieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Informalität anzustreben.

Während das Einziehen und Ausführen von Zahlungen über Banken gemäß den Vorschriften absolut obligatorisch ist, nimmt das Einkaufsvolumen mit Debit- und Kreditkarten von Tag zu Tag zu. Die meisten Unternehmen machen auch den wertvollen Teil ihrer Sammlungen durch Karten. Trotzdem wird festgestellt, dass eine endliche Anzahl von Unternehmen Kundenanfragen zur Zahlung per Karte immer noch ablehnend beantwortet, was zu Beschwerden führt.

In diesem Zusammenhang wurde der von der Revenue Management Presidency ausgearbeitete Draft Tax Procedure Law General Statement der Öffentlichkeit zur Entwicklung und zum Beitrag vorgelegt.

Dem Entwurf zufolge soll gemäß dem Steuergestaltungsgesetz für die Steuerpflichtigen, die das Buch nach der ursprünglichen Bilanz führen, und die Steuerpflichtigen, die Selbständige führen, eine Kassengerätepflicht am Arbeitsplatz auferlegt werden Gewinnbuch. Der Beginn der zur Einführung vorgesehenen Verpflichtung wurde auf den 1. April 2023 festgelegt.

GEPLANTER START AM 1. APRIL

Im Rahmen der Verordnung müssen betroffene Steuerzahler ab dem 1. April Kassengeräte an ihren Arbeitsplätzen haben.

Nach der Verpflichtung zum Besitz eines POS-Geräts müssen Existenzgründer diese Verpflichtung innerhalb von 1 Monat ab dem „Startdatum“ und die in diesen Geltungsbereich einbezogenen Händler in einem späteren Zeitraum „ab dem Zeitpunkt, an dem sie Buch führen über a Bilanzbasis“.

Wer aufgrund der aktuellen Vorschriften EFT-POS-fähige Geräte der neuen Generation von Zahlungserfassungsgeräten nutzen muss, wird dennoch kein POS-Gerät separat kaufen.

QUELLE: AA

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