Entscheidungen über die Beförderung von Richtern und Staatsanwälten in die Mission werden im Amtsblatt veröffentlicht.

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In die HSK-Beschlüsse wurden Listen mit den Namen der Richter, Oberstaatsanwalt und Staatsanwälte und Verwaltungsrichter aufgenommen, die in den ersten Grad befördert wurden und sich der Erstklassprüfung mit dem Prestige vom 31.12.2022 unterziehen werden. Die Liste enthielt die Namen von 389 Richtern, 122 Staatsanwälten und 338 Verwaltungsrichtern.

Wer im Dezember 2022 in die erste Promotionsprüfung antritt, wird nicht in die Liste aufgenommen. Wer sich trotz Versetzung in den ersten Studiengang und beendeter Amtszeit nicht auf der Liste sehen kann, kann innerhalb von 30 Tagen bei der HSK einen schriftlichen Antrag auf Statusprüfung stellen.

In einem weiteren Beschluss der HSK wurden auch die Listen mit den Namen der Justizrichter, Generalstaatsanwälte und Staatsanwälte und Verwaltungsrichter veröffentlicht, die ihre 2-jährige Beförderungszeit bis Ende Dezember 2022 beendet haben.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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