Minister Nabati kündigte an! Steuerzahler müssen nicht zum Finanzamt gehen

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Die Aussagen von Minister Nabati lauten wie folgt:

Als Ministerium ist es eines unserer Hauptziele, Praktiken umzusetzen, die bürokratische Prozesse verkürzen, die Fristen für die von uns erbrachten Dienstleistungen verkürzen und die aktive Nutzung von Personal und Zeit ermöglichen.

Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Benachrichtigung haben wir dafür gesorgt, dass diese Benachrichtigungen als Benachrichtigungen unserer Steuerzahler akzeptiert werden, da das Handelsministerium unser Ministerium elektronisch über bestimmte Vorgänge benachrichtigen wird, die im Handelsregister eingetragen werden müssen.

In diesem Zusammenhang haben wir unsere Steuerpflichtigen von der gesonderten Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt für die Vorgänge der Unternehmensgründung, Eröffnung-Schließung einer Niederlassung, Änderung der Anschrift, Änderung der Art, Eintritt in die Liquidation, Einstellung der Liquidation, Beendigung der Liquidation befreit und den Titel ändern.

Im Jahr 2022 wurden rund 400 Tsd. Meldungen unserer Steuerpflichtigen an die Finanzämter für die oben genannten Vorgänge gestellt. Der Gang zum Finanzamt und die Anzeige durch unsere Steuerzahler für die betreffenden Vorgänge sind ab sofort nicht mehr die Rede.

Darüber hinaus werden wir, wenn in der nächsten Periode neue Verfahren elektronisch vom Handelsministerium bezogen werden, die Verpflichtung unserer Steuerzahler aufheben, diese Verfahren mit der Ankündigung zu melden, die auf der offiziellen Website unserer Revenue Management Presidency veröffentlicht wird.

Ich möchte meinen Kollegen danken, insbesondere unserem Handelsministerium, die zur Umsetzung der betreffenden Anwendung beigetragen haben. Als Ministerium werden wir weiterhin Praktiken umsetzen, die die Meldepflichten unserer Steuerzahler verringern und bürokratische Prozesse verkürzen.

Freiheit

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