„Für gebrauchte Elektrogeräte gibt es keine Einfuhrgenehmigung“

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In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums wurden die folgenden Worte verwendet: „In den Nachrichten, die in der letzten Periode in den schriftlichen und visuellen Medien veröffentlicht wurden, wurden die gebrauchten oder überholten Elektrogeräte im Rahmen der Verordnung über die Abfallwirtschaft aufbereitet Elektro- und Elektronikgeräte, erstellt vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und veröffentlicht im Amtsblatt am 26.12.2022.Es werden extrem falsche Interpretationen in Richtung der Erlaubnis zur Einfuhr von elektronischen Gütern, insbesondere Konsumgütern, gemacht. Bei der Einfuhr von gebrauchten oder aufgearbeiteten Elektro- und Elektronikgeräten, die kein Abfall sind, ändert sich nichts, vorbehaltlich der Genehmigung des Handelsministeriums. In diesem Rahmen ist die Einfuhr von gebrauchten oder generalüberholten elektrischen und elektronischen Konsumgütern grundsätzlich nicht erlaubt.

 

Freiheit

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