Handelsministerium: Der Import gebrauchter elektronischer Geräte ist nicht erlaubt

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In der schriftlichen Erklärung des Handelsministeriums heißt es: „Die neuesten Nachrichten in den schriftlichen und visuellen Medien wurden vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erstellt und im Amtsblatt am 26.12.2022 im Rahmen von veröffentlicht Die Verordnung über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, gebrauchte oder wiederaufbereitete Elektrogeräte und elektronische Waren, insbesondere Konsumgüter, dürfen eingeführt werden.Beim Import von gebrauchten oder wiederaufbereiteten Elektro- und Elektronikgeräten ändert sich nichts kein Abfall, vorbehaltlich der Genehmigung des Handelsministeriums In diesem Rahmen dürfen gebrauchte oder generalüberholte Elektro- und Elektronikgeräte in der Regel nicht verändert werden Die Einfuhr von Konsumgütern ist nicht erlaubt.

Freiheit

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