Der Freibetrag für Mieteinnahmen wurde auf 21.000 Lira erhöht.

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Mit Eintritt ins Jahr 2023 sind alle im neuen Jahr gefassten Beschlüsse in Kraft getreten.

Eine dieser Entscheidungen war die Erneuerung der Preise für Rabatte, Ausnahmen und Befreiungen im Einkommensteuergesetz und die Grenzen und Preise der Besteuerung auf die leichte Art.

Die Erklärung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen, Präsidialamt für Steuerverwaltung (GİB) ist mit allen seinen Entscheidungen in Kraft getreten.

ZUGUNSTEN DER VERBINDLICHKEITEN WURDEN RABATTE GEWÄHRT

Auch viele Befreiungen und Ermäßigungen bei der Einkommensteuer wurden zugunsten der Steuerpflichtigen erhöht.

STEUERBEFREIUNG VON 21 TAUSEND LIRA MIETEINNAHMEN IM JAHR 2023

In diesem Zusammenhang wurde der Freibetrag von 9.500 TL Mieteinnahmen auf 21.000 TL erhöht. Somit werden im Jahr 2023 erzielte Mieteinnahmen in Höhe von 21.000 Lira von der Steuer befreit. Wenn die Mieteinnahmen 21.000 Lira nicht überschreiten, wird keine Erklärung abgegeben.

DER AUSSCHLUSSPREIS VON 25 TAUSEND LIRA IM ERHÖHTEN WERT ERHÖHT

Der Freibetrag von 25.000 Lire Wertsteigerungsvorteil wurde auf 55.000 Lire festgesetzt.

Wenn beispielsweise die eigenen Immobilien vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Erwerb verkauft werden, werden die aus diesem Verkauf erzielten Vorteile als inkrementeller Vorteil besteuert.

DER FREIBETRAG WIRD VOM EINKOMMEN ABGEZOGEN

Wenn der im Jahr 2023 erzielte kostspielige Erhöhungsvorteil 55.000 Lire übersteigt, wird eine Erklärung eingereicht, aber der Freibetrag von 55.000 Lire wird vom erklärten Einkommen abgezogen.

Der Freibetrag von 58.000 Lira für Nebenzinsen wurde auf 129.000 Lire erhöht. Zum Beispiel werden die Vorteile aus einer Nebenberatungsleistung im Jahr 2023, die den Freibetrag von 129.000 Lira nicht überschreiten, nicht besteuert.

ERKLÄRUNGSGRENZE IN BEZUG AUF WERTPAPIERE UND IMMOBILIENKAPITALEINNAHMEN ERHÖHT

Die Grenze für die Abgabe von Steuererklärungen für Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen, die nicht dem Quellensteuerabzug und Ausnahmen unterliegen, wurde von 3 800 Lira auf 8 400 Lira erhöht. Nach dem Einkommensteuergesetz gibt es in der Regel eine Praxis des Quellensteuerabzugs bei beweglichen und unbeweglichen Veräußerungsgewinnen.

In einigen Fällen wird jedoch beispielsweise der Steuerabzug nicht auf die Mieteinnahmen angewendet, die aus den nach der einfachen Methode an Steuerpflichtige vermieteten Arbeitsplätzen erzielt werden.

KEINE ERKLÄRUNG, WENN DAS EINKOMMEN 8.000 400 TL NICHT ÜBERSTEIGT

Wenn diese Einkünfte, die im Jahr 2023 erzielt wurden und keinen Quellensteuern und Ausnahmen unterliegen, 8 400 Lire nicht übersteigen, wird keine Erklärung abgegeben.

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