Beschlagnahmte Waren werden elektronisch verkauft

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Mit der Gesetzesänderung, die am 24.11.2021 in der Türkischen Großen Nationalversammlung verabschiedet wurde, wurde dem Vollstreckungskonkursgesetz ein Beschluss zur Versteigerung des beschlagnahmten Vermögens auf dem in das Nationale integrierte elektronische Verkaufsportal hinzugefügt Informationssystem des Justiznetzes. Mit dem Inkrafttreten der vom Justizministerium ausgearbeiteten Verordnung über die Etikette des elektronischen Verkaufs gemäß dem Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz am 8. März 2022 wurde der elektronische Verkauf von Zwangsvollstreckungen als Pilotprojekt im Westen von Ankara gestartet Vollstreckungsamt am 15. März 2022. Nach den erhaltenen Informationen wurde der elektronische Verkauf beschlagnahmter Waren bisher in 14 Gerichtsgebäuden eingeführt und ab dem 2. Januar 2023 wird er in Gerichtsgebäuden in allen Provinzen und Bezirken eingeführt. Über die ab morgen bekannt gegebenen Verkäufe wird also elektronisch gehandelt.

ANGEBOT WIRD AN DEN HÖCHSTEN BIETER GEGEBEN

Gemäß der Verordnung über die Methode des elektronischen Verkaufs gemäß dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz ist es obligatorisch, die Versteigerungsspezifikationen für bewegliche Sachen, die Versteigerungsankündigung im elektronischen Verkaufsumfeld für bewegliche oder unbewegliche Sachen, die Versteigerungsspezifikationen, die Zeitung zu verwenden Ankündigung und der Auktionsergebnisbericht in den Auktionsverkaufsprozessen. Zur Teilnahme an der Versteigerung ist es verpflichtend, die Barsicherheit in Höhe von 10 % des Wertes der beschlagnahmten Gegenstände bis 23.30 Uhr des Tages vor Ende der Versteigerung auf das Bankkonto der Vollstreckungsbehörde zu hinterlegen, die den Verkauf getätigt hat Auktionsschluss über das Electronic Sales Portal. Während die Abgabefrist für die auf dem elektronischen Verkaufsportal durchgeführten Auktionen auf 7 Tage festgelegt ist, muss die vom Justizministerium vorbereitete Vereinbarung von den Teilnehmern akzeptiert werden, um elektronisch bieten zu können. Während der Auktion sind die persönlichen Daten der Bieter für niemanden sichtbar, außer für die Beamten, die das Informationssystem während der Auktion betreiben. Der Verkaufsantrag kann nach Beginn der Gebotsfrist nicht mehr zurückgenommen werden, und wenn die Schuld bis zum Ende der Gebotsfrist vollständig beglichen ist, wird der Verkauf eingestellt. Wenn die Regeln erfüllt sind, wird die Immobilie an den Meistbietenden vergeben.

Freiheit

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