EMRA hat die Serviceentgelte für 2023 im Strombereich festgelegt

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Die Entscheidung der Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EMRA) wurde in der vervielfältigten Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Dementsprechend wurden die Kosten für Sicherheiten, Schnittbinder, Zählerprüfung, Zahlung und das Hinterlassen einer zweiten Anzeige mit Wirkung zum 1. Januar ermittelt.

Die garantierten Einheitspreise, die ab dem 1. Januar 2023 vom Vorstand gültig werden, betragen 239 Lire pro Kilowatt für die Abonnentengruppe des industriellen, öffentlichen und privaten Bereichs, 84 Lire 10 Cent für die Privatkunden, 42 Lire für die Familien der Märtyrer und Kriegsveteranen, landwirtschaftliche Tätigkeiten, Beleuchtung und Es wurde beschlossen, 113 Lira und 40 Cent für andere Abonnenten zu zahlen.

Es wurde beschlossen, dass die Kosten für das Trennen und Anschließen von Strom 44 Lira 80 Cent für niedrigen Blutdruck und 335 Lira 60 Cent für mittlere Spannung betragen würden. Die Prüfgebühr für direkt angeschlossene einphasige oder dreiphasige Wirk- und/oder Blindleistungszähler wurde mit 62 Lire und 10 Cent und für Wirk- und/oder Blindleistungszähler mit Strom- und/oder Spannungswandlern mit Prüfgebühr festgelegt mit 78 Lire und 70 Cent bestimmt.

Ebenfalls genehmigt wurden die Entgelte für die Zahlungsmitteilung und Zweitmitteilung, die die beauftragten Versorgungsunternehmen von den Vertriebsunternehmen erhalten.

Dementsprechend betrugen die Kosten für das Hinterlassen einer Zahlungsmitteilung bei niedrigem Blutdruck 133 Cent und bei mäßigem Blutdruck 1 Lire und 33 Cent. Es wurde beschlossen, dass die Kosten für die Hinterlegung einer zweiten Benachrichtigung bei niedrigem Blutdruck 2 Lira 66 Cent und bei mittlerem Blutdruck 26 Lira 68 Cent betragen würden.

Außerdem EMRA, Netzbetreiberantrag und Jahresbetriebsgebühr, Jahresbetriebsgebühr von Versorgungsunternehmen mit Auftrag, Verfahrensgebühr von Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen mit Auftrag, Projektgenehmigungs- und Abnahmeverfahrensgebühr für solarstrombasierte Stromerzeugungsanlagen mit Dach- und Fassadenanwendung von 25 Kilowatt und darunter und automatischem Kostenzähler-Auslesesystem ermittelten auch die Kosten für die zusätzliche Datenabfrage.

Die Behörde genehmigte auch die Kontaktgebühr für Nieder- und Mittelspannungsstromgrenzen, die Projektgenehmigungs- und Abnahmegebühr für nicht lizenzierte solarstrombasierte Stromerzeugungsanlagen und die Servicegebühr für die technische Qualitätsmessung.

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