Auch türkische Lira-Einlagen und Partizipationskonten werden im neuen Jahr gefördert

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Nach Informationen des AA-Korrespondenten des Finanz- und Finanzministeriums wurde die Frist für die Quellensteuerermäßigung auf türkische Lira-Einlagen und Nebenkonten, die Ende dieses Jahres ausläuft, bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Die Verlängerung der Einbehaltungsanreize für die laufenden Schritte zur Stärkung der türkischen Lira unter der Koordination des Finanz- und Finanzministers Nureddin Nebati wird zur Erreichung der Ziele des türkischen Wirtschaftsmodells beitragen.

Um Sparer zu ermutigen, ihre Ersparnisse auf in türkischer Lira eröffneten Einlagen- und Beteiligungskonten zu halten, auf in türkischer Lira ausgegebene Wertpapiere zurückzugreifen und die Werterhaltung der Landeswährung zu fördern, wurden die Konten bis Ende Juni 2023 eröffnet und die deren Fälligkeit erneuert und die betreffenden Wertpapiere im gleichen Zeitraum erworben werden, und andere Kapitalmarktinstrumente, werden auch auf Gewinne und Erträge abgezinste Sätze angewendet.

In diesem Zusammenhang betragen die auf Einlagenzinserträge und Gewinnanteile von Beteiligungskonten vorzunehmenden Abgeltungssätze 5 Prozent statt 15 Prozent für bis zu 6 Monate (einschließlich 6 Monate) Festgeldkonten, 3 Prozent statt 12 Prozent für bis zu 12 Prozent 1-Jahres-Konten (einschließlich 1-Jahres-Konten) und wird bei Langzeitkonten weiterhin mit null Prozent anstelle von 10 Prozent angewendet.

Die auf der Mietbescheinigung zurückgesetzten Quellensteuersätze gelten ebenfalls bis Ende Juni.

Die Anwendung des Quellensteuersatzes von null Prozent, der auf Einnahmen aus Staatsanleihen und Schatzwechseln und Leasingzertifikaten angewendet wird, die von vom Finanzministerium eingerichteten Leasinggesellschaften für Vermögenswerte ausgegeben werden, wird ebenfalls bis zu dem betreffenden Datum verfügbar sein. Erfolgt nach diesem Datum keine weitere Fristverlängerung, beträgt der Einbehalt 10 Prozent.

Die Frist für die ermäßigte Quellensteuer auf Einkünfte aus von Banken begebenen Anleihen und Wechseln sowie Einkünfte aus Pachtzertifikaten, deren Fondsnutzer diese Banken sind, wurde ebenfalls verlängert und auf den 30. Juni 2023 festgelegt.

Dementsprechend wird für die aus diesen Wertpapieren bis zur Jahresmitte erzielten Erträge statt 10 Prozent ein Quellensteuersatz von 5 Prozent für Konten mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten, 3 Prozent für Konten mit einer Laufzeit von bis angewandt bis zu einem Jahr (einschließlich 1 Jahr) und null Prozent für Konten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Bis Ende Juni 2023 wird der Quellensteuersatz von null Prozent statt 10 Prozent auf die Erträge aus Investmentfonds gestützt, deren Portfolio aus Wertpapieren besteht, die in türkischen Lira ausgegeben werden.

Variable, gemischte, Eurobonds, Auslandsanleihen, ausländische, freie Fonds und Investmentfonds mit „Währung“ im Titel fallen nicht in diesen Anwendungsbereich.

Beitrag zu nachhaltigem Wachstum

Basissätze werden auch für das nachhaltige Wachstum der türkischen Wirtschaft und für die Lenkung von Ressourcen in zukunfts- und technologieorientierte produktive Bereiche angewendet.

In diesem Zusammenhang werden Erträge und Gewinne aus forderungsbesicherten Wertpapieren, hypothekenbesicherten Wertpapieren, forderungsbesicherten Wertpapieren und hypothekarisch besicherten Wertpapieren, die von Hypothekenfinanzinstituten begeben werden, als Erfordernis der Entwicklung der Kapitalmärkte und zur Erhöhung der Diversität festgelegt Instrumente, vorbehaltlich der Entscheidungen des Kapitalmarktgesetzes Die Quellensteuersenkung wird fortgeführt.

Dabei wird der für die betreffenden Erträge und Zinsen festgelegte Quellensteuersatz von 10 Prozent bis Mitte des Jahres weiterhin mit 5 Prozent angewendet.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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