Anhebung der Beamtengehälter am 3. Januar im Visier

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Nach der Bekanntgabe des neuen Mindestpreises richtete sich der Blick auf den Steigerungssatz, den Millionen von Beamten und Rentnern im neuen Jahr erhalten werden.

Diese Rate wird deutlich, nachdem die Dezember-Inflationszahlen bekannt gegeben wurden.

Die über Kollektivvertragserhöhung und 6-Monats-Inflation errechnete Inflationsdifferenz schlägt sich im Beamten- und Ruhestandsgehalt nieder.

Der Steigerungssatz für Beamte und Rentner errechnet sich aus der Inflationsdifferenz im 5-Monats-Zeitraum von Juli bis November und der aus dem Tarifvertrag stammenden Zahl mit 15,11 Prozent.

Die genauen Zahlen werden mit den am 3. Januar bekannt zu gebenden Inflationszahlen deutlich. Rentner von SSK und Bağ-Kur erhalten ebenfalls eine Gehaltserhöhung entsprechend der 6-Monats-Inflationsrate.

Fraglich ist auch, ob zusätzlich zu diesen Sätzen ein Sozialanteil erhoben wird.

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