Neue Verordnung über Elektro- und Elektronikschrott

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Die Art und Grundlage für die Beschränkung der Verwendung von verschwenderischen Elementen in Elektro- und Elektronikgeräten wurden festgelegt, um zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beizutragen, einschließlich des sorgsamen Recyclings und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. In diesem Zusammenhang werden Elektrogerätehersteller mindestens einmal jährlich Rücknahmeaktionen zur aktiven Sammlung von Elektroaltgeräten, unabhängig von Marke und Modell, organisieren und in den sozialen Medien bekannt geben. Hersteller, die elektrische und elektronische Waren von nicht in der Türkei niedergelassenen Herstellern auf den Markt bringen, ernennen einen bevollmächtigten Vertreter in der Türkei. Mit den getroffenen Maßnahmen wird angestrebt, Elektro- und Elektronik-Altgeräte aktiver und umweltverträglicher zu sammeln und zu den Prozessanlagen zu transportieren.

Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, „Restriction of Use of Some Hazardous Elements in Electrical and Electronic Equipment“ und „Waste Electrical and Electronic Equipment“ über die Verwendung von Elektrogeräten, deren Vielfalt und Einsatzgebiet von Tag zu Tag zunimmt und daher eine schnelle und hohe Abfallerzeugung verursacht. Management“ bestimmte erneut die Vorschriften. Nach den vom Ministerium erlassenen Vorschriften wurde heute eine Erklärung zu den Änderungen der Vorschriften abgegeben, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschriften für die Anwendung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in allen Prozessen erlassen wurden, beginnend mit dem Design von Elektro-Elektronik-Produkten, einschließlich ihrer Produktion, dem Inverkehrbringen und der Entsorgung als Abfall, um einen Beitrag zu leisten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

„HERSTELLER WERDEN DIE VERWENDUNG VON RECYCELTEN MATERIALIEN IN NEUEN ENTWURFSARBEITEN VORRANGIGEN“

Die „Verordnung über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten“, die einen nachhaltigen Schutz der Umwelt zum Ziel hat, wurde im Einklang mit der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) unter Berücksichtigung nationaler Strategien und Strategien neu geordnet Richtlinien.

Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte von nicht in der Türkei ansässigen Herstellern auf den Markt bringen, sind verpflichtet, einen autorisierten Vertreter in der Türkei zu benennen.

Während der Entwicklung und Produktion von Elektro- und Elektronikgeräten wurden die Hersteller verpflichtet, die Produkte, nachdem sie zu Abfall geworden sind, leicht zu zerlegen, zu trennen, für den Gebrauch vorzubereiten und zu recyceln. Mit der neuen Verordnung sind Hersteller verpflichtet, Materialien und Module zu verwenden, die ihr Recycling und ihre Wiederverwertung erleichtern, sowie die Verwendung von recycelten Materialien in neuen Designarbeiten zu priorisieren, sofern dies technisch angemessen ist. Hersteller werden mindestens einmal jährlich, unabhängig von Marke, Modell, Hersteller und Inhalt, über geeignete Verbindungskanäle, einschließlich sozialer Medien, öffentlich bekannt geben, indem sie einzeln oder in Kooperation Rücknahmeaktionen für Elektro- und Elektronikaltgeräte aus dem Haushalt organisieren mit Distributoren.

„VERPFLICHTUNG ZUM ERHALT EINER UMWELTLIZENZ ZUR ÜBERTRAGUNG VON PUNKTEN“

In der Erklärung des Ministeriums wurde auch ausgeführt, dass die „Transferzentren“ in der geltenden Verordnung in „Transferpunkte“ umstrukturiert und die Verpflichtung zur Erlangung einer Umweltgenehmigung eingeführt wurde.

Die „Übergabestellen“, die in der Verordnung über die Untersuchung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten enthalten sind, wurden als „Übergabestellen“ neu organisiert und die Pflicht zur Einholung von Erlaubnis- und Genehmigungsunterlagen eingeführt. Mit dieser Anordnung wird angestrebt, Elektro- und Elektronik-Altgeräte aktiver und umweltfreundlicher zu sammeln und zu den Prozessanlagen zu transportieren. Verarbeitungsanlagen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Umweltgenehmigungen für Wiederverwendungsanlagen werden speziell für die Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten im Geltungsbereich der betreffenden Verordnung erteilt. Mit diesem Antrag werden die Kriterien der Einrichtungen geregelt, die die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu Eins-zu-Eins-Zwecken ermöglichen, und den Abfallprodukten wird im Rahmen der Kreislaufwirtschaft eine zweite Nutzungsdauer gegeben Vision.

Mit dem Ziel sicherzustellen, dass Anlagen zur Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Einrichtungen zur Aufbereitung von Wiederverwendung im ganzen Land nach den gleichen Regeln errichtet werden, sind Anlagen zur Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der „TS 13615 – Regeln für Anlagen zur Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten“ aufgeführt “ Standard und Einrichtungen zur Vorbereitung für neue Verwendungen sind in der „TS EN 50614 – Abfallanforderungen für die Vorbereitung von Elektro- und Elektronikgeräten zur Verwendung“ enthalten. Auch hier ist es zwingend erforderlich, die in der Norm angegebenen Regeln zu erfüllen.

„MASSNAHMEN ZUM RECYCLING VON ELEKTRISCH-ELEKTRONISCHEN GEGENSTÄNDEN WERDEN ERGRIFFEN“

In der Erklärung wurde betont, dass die Produktion, Sammlung und Verarbeitung von Elektrogeräten vom Ministerium verfolgt und notwendige Maßnahmen, einschließlich Einschränkungen und Verbote, ergriffen werden.

Das Ministerium teilte mit, dass mit der „Beschränkungsverordnung“ die Wege und Grundlagen für die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Elemente in Elektro- und Elektronikgeräten festgelegt wurden, um zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beizutragen the Use of Certain Hazardous Elements in Electrical and Electronic Equipment“ im Rahmen der Harmonisierung mit der geltenden Gesetzgebung der Europäischen Union (EU).

Die Artikel, die in Elektro- und Elektronikgeräten einer Beschränkung unterliegen, einschließlich Kabel und Ersatzmodule für die Reparatur, Wiederverwendung, Aktualisierung von Funktionen oder die Erhöhung der Kapazität dieser Elektro- und Elektronikgeräte, sind eingeschlossen. Es wird festgehalten, dass die Marktüberwachung und -kontrolle von Elektro- und Elektronikgeräten im Geltungsbereich der Verordnung im Einklang mit den Beschlüssen der „Rahmenverordnung zur Marktüberwachung und -kontrolle von Produkten“ erfolgt, die mit dem in Kraft getreten ist Beschluss des Präsidenten vom 9. Juli 2021 mit der Nummer 4269.

Es wurde berichtet, dass die Probleme, die die Verwendung von Elektro- und Elektronikgeräten einschränken, und die in bestimmten Fällen maximal zulässigen Konzentrationskosten festgelegt werden.

Freiheit

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