Atomkraft-Bußgelder erneut festgelegt

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Die entsprechende Stellungnahme der Atomaufsichtsbehörde (NDK) wurde im heutigen Amtsblatt veröffentlicht.

Bußgelder, die ab dem 1. Januar in Kraft treten, werden wie folgt festgesetzt:

– Betrieb einer Kernanlage ohne gültige Genehmigung: 6 Millionen 92 Tausend 676 Lire – 304 Millionen 573 Tausend 653 Lire

– Betrieb von Anlagen für radioaktive Abfälle und Bestrahlungsanlagen ohne gültige Genehmigung: 3 Millionen 47 Tausend 453 Lire – 30 Millionen 458 Tausend 925 Lira

– Durchführung von Strahlungsanwendungen ohne gültige Lizenz: 62.000 420 Lire -610.000 828 Lire

– Ausführung der zu den genehmigungs- oder genehmigungspflichtigen Einrichtungen gehörenden Tätigkeiten ohne Genehmigung oder Genehmigung: 305.000 414 Lire – 1 Million 422.000 293 Lira

– Falls die Aktivitäten, die einer Genehmigung oder Genehmigung bedürfen, ohne die Genehmigung anderer durchgeführt werden: 22.000 293 Lire – 100.000 318 Lira

– Ausführung von Tätigkeiten, für die Genehmigungsdokumente erforderlich sind, ohne Genehmigungsdokument: 11.000 146 Lire – 445.000 860 Lire

– Feststellung oder Überschreitung der abgeleiteten Rechtsvorschriften oder Genehmigungsbedingungen von Nuklearanlagen, NDK-Entscheidungen und -Anweisungen oder Überschreitung ihrer Grenzen: 610.828 Lira – 6 Millionen 92.676 Lira

– Festlegung oder Überschreitung der sekundären Rechtsvorschriften oder Genehmigungsbedingungen für Anlagen für radioaktive Abfälle und Bestrahlungsanlagen, NDK-Entscheidungen und -Anweisungen: 305.000 414 Lire – 1 Million 422.000 293 Lire

– Festlegung oder Überschreitung der sekundären Rechtsvorschriften oder Genehmigungsbedingungen für andere Aktivitäten, NDK-Entscheidungen und -Anweisungen oder Überschreitung ihrer Grenzen: 8.000 917 Lire – 62.000 420 Lire

– Bei Anträgen auf Zulassung oder nach erfolgter Zulassung, falls die bevollmächtigte Person der NDK widersprüchliche Unterlagen vorlegt oder irreführende Angaben macht oder die Änderungen der Zulassungsbedingungen, die sich auf die Zulassung auswirken, nicht mitteilt, die bevollmächtigte Person für Nuklearanlagen, sofern die Strafentscheidungen vertraulich behandelt werden: 6 Millionen 92 Tausend 676 Lire – 304 Millionen 573 Tausend 653 Lira

– In den Genehmigungsanträgen oder nach der Genehmigung, wenn die berechtigte Person der NDK ein ungewöhnliches Dokument vorlegt oder irreführende Angaben macht oder die Änderungen der Genehmigungsbedingungen, die sich auf die Genehmigung auswirken, der für radioaktive Abfälle befugten Person nicht mitteilt Einrichtungen und Bestrahlungsanlagen, sofern die Strafentscheidungen vertraulich behandelt werden: 3 Millionen 47 Tausend 453 Lire – 30 Millionen 458 Tausend 925

– Wenn die bevollmächtigte Person in den Anträgen auf Genehmigung oder nach der Genehmigung der NDK falsche Unterlagen vorlegt oder irreführende Angaben macht oder die Änderungen der Genehmigungsbedingungen, die sich auf die Genehmigung auswirken, nicht mitgeteilt werden, werden die Sanktionsentscheidungen vertraulich behandelt die Person, die für andere Tätigkeiten befugt ist: 62.000 420 Lire – 610.000 828 Lira.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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