Beschluss des Gouverneurs von Muş für Treffen und Showmärsche

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In der Erklärung des Gouverneurs von Muş wurde festgestellt, dass die erfolgreichen Operationen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Organisationen im ganzen Land und außerhalb der Grenzen fortgesetzt wurden.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass Versammlungen und Demonstrationszüge von den Abteilungen abgehalten werden könnten, die terroristische Organisationen unterstützen, indem sie Vorwände für die Operationen vorbringen, und dass diese Aktivitäten in gewalttätige Bewegungen und Propaganda umschlagen könnten, indem sie sie provozieren.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass illegale Organisationen und ihre Erweiterungen eingeladen wurden, auf Social-Media-Plattformen im ganzen Land zu handeln, und die folgenden Worte waren enthalten:

„Die oben genannten Ereignisse dürfen in unserer Provinz nicht auftreten, die das öffentliche System beeinträchtigen können, und mögliche Vorfälle können verhindert werden, indem die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung mit dem friedlichen Umfeld gewährleistet, Fehler verhindert, die Grundrechte und -freiheiten und die allgemeine Ordnung geschützt werden , Verhinderung von Gewalt und Beseitigung von Plänen terroristischer Organisationen. In diesem Zusammenhang alle Versammlungen, Shows und Shows am Ende unserer Provinz, ausgenommen offizielle Feiertage, offizielle Gedenkfeiern, offizielle Zeremonien und Feiern, sportliche Aktivitäten, wissenschaftliche, kommerzielle und wirtschaftliche Aktivitäten und Versammlungen, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen organisiert werden, mit Veranstaltungen, die das Gouverneursamt für angemessen hält, Marsch, Pressemitteilung, öffentliche oder geschlossene Versammlung, Protest, Kundgebung, Zeltaufbau, Sit-in, Standöffnung, Hungerstreik, Gedenkfeier, Plakate, Banner, hängende Plakate, Flyer, Verteilung von Flugblättern, Unterschriftentische, Anzünden von Fackeln, Konferenz und alle anderen Veranstaltungen vom 19. Dezember um 00:01 bis 31 Es ist für 13 Tage bis zum 23.59. Dezember verboten.

QUELLE: AA

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