Zollstrafpreise und Überstundenpreise neu ermittelt

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Die vom Handelsministerium erstellte allgemeine Zollerklärung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Kommuniqué wurden einige Preise im Zollgesetz und der entsprechenden Verordnung mit einem berechneten Aufwertungssatz von 122,93 Prozent erhöht.

Dementsprechend betragen die in der Gesetzes- und Zollverordnung festgelegten Strafen für Unregelmäßigkeiten ab dem 1. Januar 2023 523 Lire.

Andererseits wurden auch die Preise in der Zollverordnung geändert.

Der Überstundenpreis beim Zoll wurde mit 48,67 Lire für Ausfuhren, 113,67 Lire für andere Vorgänge und 113,67 Lira für Ausfuhren pro Lkw für Lkw mit türkischen Kennzeichen und 178,66 Lire für sonstige Vorgänge ermittelt.

Die Steuergrenzen für den Zoll, die regionalen Direktionen für den Außenhandel und die Rückgabe oder Aufhebung von Zöllen durch das Ministerium wurden ebenfalls erhöht.

Das Kommuniqué tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

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