Die Beherbergungssteuer beginnt im neuen Jahr

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Die neue Steuerposition umfasst Übernachtungen und alle Dienstleistungen, die in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Gasthöfen, Feriendörfern, Pensionen, Aparthotels, Pensionen, Camping, Berg- und Hochplateauwohnungen erbracht werden. Bei Tagesübernachtungen hat das Verlassen der Einrichtung ohne Beendigung der Übernachtung keine Auswirkungen auf die Besteuerung.

Ob die in den Camps übernachtenden Personen ihren Übernachtungsbedarf mit eigenen Mitteln decken oder ob die Unterbringung in Einheiten wie Zelten, Zeltwagen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Bungalows erfolgt, ob sie betriebsbereit sind oder nicht, wird die Art der Unterkunft nicht berühren der Service als Übernachtung. Die Organisation von Dienstleistungen wie Beschneidung, Hochzeit, Cocktail, Tagung, Kongress, Symposium usw., die in Beherbergungsbetrieben unabhängig von der Übernachtungsleistung erbracht werden, fällt nicht in den Anwendungsbereich der Steuer.

Freiheit

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