Befreiung von der Erbschaftssteuer im Ruhestand

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In der Entscheidung wurde festgestellt, dass der Antrag des Rentners auf Inanspruchnahme des ermäßigten Grundsteuersatzes von der Verwaltung abgelehnt wurde, und es wurde festgestellt, dass es nicht rechtmäßig sei, die Grundsteuer von ihm zu erheben. Laut dem Falldokument lebte Kazım Ulusoy im Ruhestand in einer 1+1, 50 Quadratmeter großen Residenz in Ankara Yenimahalle. Aufgrund der Tatsache, dass die Immobilie, in der Ulusoy wohnt, in der Eigentumsurkunde als Büro erscheint, wurden für die ersten 6 Monate des Jahres 2022 704 TL Grundsteuer von ihm erhoben. Ulusoy beantragte bei der Gemeinde Yenimahalle mit Rechnungen, aus denen sein Wasser- und Stromabonnement hervorgeht, um von der Anwendung des ermäßigten Gebäudesteuersatzes (Null) zu profitieren, da er im Ruhestand ist. Der Antrag von Ulusoy wurde von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, „dass es sich bei der fraglichen Immobilie im Grundbuch um einen Arbeitsplatz handelt“.

Ulusoy reichte über seinen Anwalt eine Klage beim 2. Finanzgericht von Ankara ein, um seine Entscheidung aufzuheben. Auch die Gemeinde Yenimahalle argumentierte, dass der Fall zurückgewiesen werden sollte. Andererseits urteilte das Gericht, dass „die für das Jahr 2022 angefallene Grundsteuer zu streichen ist“. In der Gerichtsentscheidung wurde ausgeführt, dass die Nutzung der Immobilie als Wohnraum hingenommen werden sollte, und es wurde festgestellt, dass „die für das Jahr 2022 anfallende Grundsteuer nicht rechtmäßig ist“.

 

Freiheit

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