Arrangement in Netto-Fremdwährungsposition gegenüber Banken

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Die von der BRSA vorgenommenen Änderungen der „Verordnung über die Berechnung und Anwendung des Fremdwährungs-Netto-Allgemeinpositions-/Eigenkapitalstandardverhältnisses durch Banken auf konsolidierter und nicht konsolidierter Basis“ wurden ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht. Im Rahmen der eingeleiteten Maßnahmen wurde die Standardquote, die sich aus dem Verhältnis der Nettodevisenposition der Banken zum Eigenkapital ergibt, nach unten korrigiert. Während der in der derzeitigen Praxis auf 20 Prozent festgelegte Standardsatz auf 5 Prozent reduziert wurde, wird die betreffende Änderung voraussichtlich ab dem 9. Januar 2023 in Kraft treten.

AUTORITÄT HERUNTERLADEN

Mit der von der BRSA vorgenommenen Änderung wurde dem Rat die Befugnis übertragen, die Regelsätze mit dem Prestige des auf dieser Seite zu treffenden Beschlussdatums bis auf das 4-fache zu erhöhen oder bis auf frühestens 1 viertel zu senken , die 1 Monat nach dem auf dieser Seite zu treffenden Entscheidungsdatum in Kraft tritt. Die Verordnung legt die Methoden und Grundlagen des Verhältnisses der Nettofremdwährungssituation zum Eigenkapital fest, die die Banken anwenden werden, um sicherzustellen, dass die Zinsen und Salden in der Mitte ihrer Aktiva und Passiva gebildet werden und dass sie a Fremdwährungsposition im Einklang mit den eigenen Mitteln. Die Verordnung wurde 2006 veröffentlicht und zuletzt 2014 aktualisiert. Mit der letzten Novelle wird angestrebt, die durch andere Regelungen in der vergangenen Periode eingeführten Änderungen in der Verordnung widerzuspiegeln und eine Berechnung näher an das Verhältnis der Netto-Fremdwährungssituation zum Eigenkapital heranzuführen, das Banken im Rahmen ihrer Berechnungen berechnen eigene interne Praktiken. Es wird festgestellt, dass die Verordnung die Nettodevisenposition der CBRT verbessern könnte.

 

Freiheit

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