Neue Regulierung der BRSA zur Devisenhaltegrenze von Banken

0 101

Die von der BRSA vorgenommenen Änderungen der „Verordnung über die Berechnung und Anwendung des Verhältnisses Fremdwährungsnettoallgemein/Eigenkapitalstandard durch Banken auf konsolidierter und nicht konsolidierter Basis“ wurden in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Im Rahmen der Änderungen wurde die Standardquote, die sich aus dem Verhältnis der Nettodevisenposition der Banken zum Eigenkapital ergibt, nach unten korrigiert.

TRITT AM 9. JANUAR IN KRAFT

Dementsprechend wurde der in der derzeitigen Praxis auf 20 Prozent festgelegte Regelsatz auf 5 Prozent gesenkt. Die betreffende Änderung tritt am 9. Januar 2023 in Kraft.

Andererseits wurde mit der vorgenommenen Änderung ermächtigt, die Regelsätze mit dem Prestige des in dieser Richtung zu treffenden Beschlussdatums bis auf das 4-fache zu erhöhen oder bis frühestens auf 1 zu 4 zu senken, die 1 Monat nach dem auf dieser Seite zu treffenden Entscheidungsdatum in Kraft tritt.

Die Verordnung legt die Verfahren und Grundlagen für das Verhältnis der Nettofremdwährungsposition zum Eigenkapital fest, die Banken mit dem Ziel umsetzen werden, dass die Zinsen und Salden in der Mitte ihrer Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten gebildet werden und dass sie diese beibehalten Fremdwährungssituation auf einem Niveau, das mit den eigenen Ressourcen vereinbar ist.

Während die genannte Verordnung im Jahr 2006 veröffentlicht wurde, erfolgte die letzte Aktualisierung im Jahr 2014.

Mit der letzten Novelle wird angestrebt, die Änderungen durch andere Verordnungen in der letzten Periode der Verordnung widerzuspiegeln und eine Berechnung näher an das Verhältnis der Netto-Fremdwährungssituation zum Eigenkapital heranzuführen, das von den Banken im Rahmen der Verordnung berechnet wird ihre eigenen internen Praktiken.

QUELLE: AA

Nachrichten7

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More