Änderung der Verordnung über ausländische Kriegsschiffe, die türkische Häfen anlaufen

0 91

„Die Verordnung über die Ankunft von Schiffen ausländischer Streitkräfte in türkischen Binnengewässern und Häfen und zur Änderung der Verordnung über ihre Bewegungen und Aktivitäten in diesen Gewässern“ ist nach der Veröffentlichung im heutigen Amtsblatt in Kraft getreten.

Gemäß der Verordnung dürfen unbemannte Luftfahrzeuge sowie Flugzeuge und Hubschrauber von Schiffen ausländischer Streitkräfte, die die Erlaubnis zum Besuch türkischer Binnengewässer und Häfen erhalten haben, nicht auf dem Luftweg in den türkischen Flughafen einreisen. Schiffe, die ausländischen Streitkräften angehören, dürfen ohne Genehmigung der Republik Türkei keine unbemannten Luftfahrzeuge wie Flugzeuge und Hubschrauber auf dem türkischen Flughafen fliegen.

Die Taucher und Kampfschwimmer an Bord des Schiffes werden aus welchen Gründen auch immer nicht tauchen können, während sich die Schiffe der ausländischen Streitkräfte in türkischen Binnengewässern und Häfen befinden. In Fällen, in denen eine Notfall-Quarantäneinspektion oder Reparatur des Schiffes erforderlich ist, kann mit Genehmigung der türkischen Behörden in Begleitung eines türkischen Tauchpersonals getaucht werden.

Danach melden sich Schiffe ausländischer Streitkräfte unter Angabe des Namens und Standorts des Schiffes 5 Seemeilen von türkischen Binnengewässern oder Häfen entfernt bei den zuständigen Behörden auf den entsprechenden Funkkreisen.

2 neue Titel wurden zu den 3 Titeln hinzugefügt, die für die Besuche ausländischer Streitkräfteschiffe in türkischen Binnengewässern und Häfen festgelegt wurden. Neben „offiziellen“, „informellen“ und „ordentlichen“ Besuchen können gemäß der neuen Verordnung auch „Notfall“- und „Dienstliche“-Besuche durchgeführt werden.

QUELLE: AA

Nachrichten7

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More