E-Sale-Zeitraum für beschlagnahmte Waren

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Die Methode des elektronischen Auktionsverkaufs von Zwangsvollstreckungen, die im März 2022 vom Justizministerium erprobt wurde, wird in der gesamten Türkei bis zum 8. März 2023 eingeführt. Mit dem neuen Modell wird die physische Verkaufszeit in den Auktionshallen geschlossen. Auktionsprozesse für diese Waren werden vollständig elektronisch durchgeführt.

Bei Versteigerungsverfahren sind die Versteigerungsspezifikationen der beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die Versteigerungsankündigung im elektronischen Verkaufsumfeld, die Versteigerungsspezifikationen, die Zeitungsanzeige und der Versteigerungsergebnisbericht zwingend zu verwenden.

Zur Teilnahme an der Versteigerung ist die Barsicherheit in Höhe von 10 % des Wertes der beschlagnahmten Sachen über das Elektronische Verkaufsportal bis spätestens 23.30 Uhr auf das Bankkonto der Vollstreckungsstelle zu hinterlegen, die den Verkauf getätigt hat am Tag vor Ende der Auktionsfrist.

Während bei der auf dem Portal durchgeführten Auktion die Gebotsabgabefrist auf 7 Tage festgelegt ist, muss der vom Justizministerium erstellte Vertrag von den Teilnehmern akzeptiert werden, um elektronisch bieten zu können. Während der Auktion werden die persönlichen Daten der Bieter von niemandem eingesehen, außer von Amtsträgern, die das Informationssystem während der Auktionsdauer betreiben.

QUELLE: NACHRICHTEN WELTWEIT

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