Mitteilungspflichten der Steuerzahler werden reduziert

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Steuerzahler, deren gesamte Einkäufe oder Verkäufe weniger als 5.000 TL betragen oder die ihre Einkäufe oder Verkäufe mit E-Dokumenten tätigen, müssen kein „Ba-Bs-Formular“ mehr einreichen.

Das „Communiqué zur Änderung der allgemeinen Erklärung des Steuermethodengesetzes“, das von der Präsidentschaft des Ministeriums für Finanzen und Finanzen (GİB) erstellt wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Kommuniqué hat der Ratsvorsitz eine wertvolle Regelung umgesetzt, die die Mitteilungspflichten der Steuerzahler reduziert.

Gemäß der Erklärung des Ministeriums zur Verordnung melden Steuerzahler, die Bücher im Vergleich zur ursprünglichen Bilanz führen, ihre Käufe oder Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über 5.000 TL monatlich mit Ba-Bs-Formularen in elektronischer Umgebung. Es gibt ungefähr 1,6 Millionen Steuerzahler, die Ba-Bs auf diese Weise einreichen.

Mit der im letzten Jahr erlassenen Verordnung können Steuerzahler, deren gesamte Einkäufe oder Verkäufe weniger als 5.000 Lire betragen oder die ihre Einkäufe oder Verkäufe mit elektronischen Dokumenten wie E-Rechnung, E-Quittung für Selbständige, E-Producer-Quittung tätigen, „Ich tue nicht über die in der Ba-Bs-Meldung anzugebenden Informationen verfügen“ Sie mussten das Kästchen ankreuzen und elektronisch übermitteln.

Steuerpflichtige müssen kein BA-BS-Formular mehr abgeben

Mit der neuen Erklärung entfällt die Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Vorlage von Ba-Bs-Formularen. Dementsprechend müssen Steuerzahler, deren gesamte Käufe oder Verkäufe weniger als 5.000 TL betragen oder die ihre Käufe oder Verkäufe mit E-Dokumenten tätigen, kein Ba-Bs-Formular mehr einreichen.

Somit werden 1,4 Millionen Steuerzahler für diejenigen, die das Ba-Formular abgeben, und 1,5 Millionen Steuerzahler für diejenigen, die das Bs-Formular abgeben, keine Meldungen mehr zu diesen Formularen machen.

Gemäß der Verordnung kann GİB die Verpflichtung zur Aufnahme dieser Informationen in Ba-Bs-Formulare mit einer Ankündigung auf seiner offiziellen Website aufheben, wenn es Informationen von öffentlichen Einrichtungen über den Kauf und Verkauf von Steuerpflichtigen in elektronischer Form erhält.

Auf diese Weise müssen die Steuerzahler einige der Informationen, die bereits mit den betreffenden Formularen gemeldet wurden, nicht melden.

Das Kommuniqué ist in Kraft getreten und gilt für die einzureichenden Notifizierungsformulare für den folgenden Notifizierungszeitraum.

MINISTER NEBATI: WIR HABEN VERBINDLICHKEITEN BESEITIGT

Finanz- und Finanzminister Nureddin Nebati erklärte, dass 1,5 Millionen von 1,6 Millionen Steuerzahlern diese Formulare nicht mehr einreichen werden. „Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung haben wir die Verpflichtung zur Einreichung von Ba-Bs-Formularen für Steuerzahler abgeschafft, deren Einkäufe oder Verkäufe weniger als 5.000 TL betragen oder die ihre Einkäufe oder Verkäufe mit elektronischen Dokumenten tätigen.“machte die Aussage.

Minister Nabati verwendete die folgenden Worte:

„Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung haben wir die Verpflichtung zur Einreichung von Ba-Bs-Formularen für Steuerzahler aufgehoben, deren Einkäufe oder Verkäufe weniger als 5.000 TL betragen oder die ihre Einkäufe oder Verkäufe mit elektronischen Dokumenten tätigen.

Mit dieser Regelung werden 1,5 Millionen unserer 1,6 Millionen Steuerzahler, die jeden Monat Ba-Bs-Formulare einreichen, diese Formulare nicht mehr einreichen.

Als Ministerium werden wir weiterhin Praktiken anwenden, die die Arbeitsbelastung unserer Steuerzahler und Finanzberater verringern.“

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