Zahl der einbürgerungsberechtigten Syrer bekannt gegeben

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Die Pressemitteilung der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten lautet wie folgt:

Die Tatsache, dass der Geburtsort einer Person im Ausland liegt, bedeutet bekanntlich nicht, dass sie Ausländer ist oder die türkische Staatsbürgerschaft erworben hat. Mit anderen Worten, diese Personen, mit Ausnahme derjenigen, die die Staatsbürgerschaft erworben haben, sind unsere Staatsbürger, die im Ausland geboren wurden und deren Mutter und/oder Vater türkische Staatsbürger (geborene türkische Staatsbürger) sind. In diesem Zusammenhang sind 163.000 044 Personen ab 18 Jahren mit Geburtsort Syrien (inklusive Einbürgerungen) in den Bevölkerungsregistern eingetragen.

Es ist nützlich, noch einmal daran zu erinnern; Die vom Obersten Wahlrat (YSK) von unserer Generaldirektion bereitgestellten Rohdaten werden zusammen mit den von anderen Institutionen (Waffen, Militärstudenten, eingeschränkte, öffentliche Wählerverzeichnisse) erhaltenen Daten erstellt und diese Rohdaten mit den politischen Parteien geteilt von der YSK.
 

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