Verbotsentscheidung für 81 Provinzen: Los geht es um 01:00 Uhr

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Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat die „Verordnung zur Bekämpfung von Umgebungslärm“ mit dem Ziel aktualisiert, Umgebungslärm an seiner Quelle zu lösen, in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Kultur und Tourismus mit dem Ziel einer „Lärmfreien Türkei „.

In der Erklärung des Ministeriums wurde festgestellt, dass es bei der Umsetzung der Verordnung zu Problemen gekommen sei, da einige Entscheidungen in Bezug auf die Gelage in der „Verordnung über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ aufgehoben worden seien. Es wurde festgestellt, dass mit der „Umweltlärmschutzverordnung“ darauf abgezielt wird, den Umgebungslärm an seiner Quelle zu beseitigen. Es wurde festgestellt, dass die genannte Verordnung als Ergebnis der Diskussionen über die Entscheidungen vorbereitet wurde, die in die Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, des Innenministeriums und des Ministeriums für Kultur und Tourismus fallen, indem die bestehenden aufgehoben werden Verordnung. Im Rahmen der neuen Verordnung „Stadtbezogener Lärmschutz“, „Lautstärkeanpassung bei Aktivitäten im Freien“, „Feuerwerksgenehmigungspflicht“, „Dauerüberwachungssystem für Lärm“, „Zeitfestlegung für Baustellen“, „ Lärmschutz für historische Gebäude‘, ’81 Lärm Es wurde festgestellt, dass Anpassungen an den Themen „Karte“ vorgenommen wurden.

AKTIVITÄTEN IM FREIEN ZWISCHEN 10.00 UND 01.00 UHR

In der Erklärung des Ministeriums heißt es: „Im Rahmen des ‚stadtspezifischen Lärmschutzes‘, der Verordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt in allen Situationen ermöglicht, die Überwachung sowohl des Bürgers als auch der Branche und der örtlichen Verwaltung des Umgebungslärms unter Berücksichtigung der Unterschiede, die insbesondere in den Tourismusregionen und den inneren und östlichen Teilen unseres Landes zu beobachten sind, wurde beschlossen.Die Arbeitszeiten der Arbeitsstätten, die Musik senden, können mit Beschluss des Landeslokalen Umwelt neu geregelt werden Ausschuss, unter Berücksichtigung der Sommer- und Winterperioden, der Besonderheiten der Region, strategischer Lärmkarten und Aktionspläne Es wurde beschlossen, dass die Outdoor-Aktivitäten in der Mitte von 10.00 bis 01.00 Uhr stattfinden, da der Lärm aufgrund von Lärm stärker wahrnehmbar ist die Tatsache, dass es mehr Lärm gibt. Ebenso wird bei 3 Verstößen im Kalenderjahr die Erlaubnis zur Musikausstrahlung entzogen.

„LÄRMQUELLEN WERDEN IMMER VERFOLGT“

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass es obligatorisch sei, die Genehmigung der örtlichen Zivilbehörde einzuholen, indem Zeit und Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern mitgeteilt werden, und sagte:

„Im Rahmen des Lärmüberwachungssystems, in den für die Arbeitsstätten und Seeschiffe, die Musik übertragen, getroffenen Vorkehrungen, die zu installierenden Schallleistungsbegrenzungssysteme und die Überwachungssysteme, die das Ministerium immer elektronisch informieren, wird die Kontrolle des Lärms bei Die Quelle und die Überwachung der Geräuschquellen werden sichergestellt Die Grenzkoordinaten der Gebiete, in denen Musik für die Musikübertragung ausgestrahlt werden kann, werden durch Beschluss des Provinzialrates für lokale Umgebung festgelegt, und im Falle von Aktivitäten werden Verwaltungssanktionen verhängt außerhalb der ermittelten Koordinaten.Der Umgebungslärmpegel der Seefahrzeuge, die Musik ausstrahlen, wird von der Landesdirektion stets an den ermittelten Stellen an der Küste mittels eines Überwachungssystems überwacht.Im Rahmen der zeitlichen Festlegung aufgrund der Tatsache, dass die Baustellenaktivitäten in den Wohngebieten nicht kontinuierlich sind und periodische Aktivitäten sind; diese Aktivitäten finden in der Mitte von 10.00-22.00 Uhr statt. wird behoben.“

LÄRM- UND SCHWINGUNGSSCHUTZ FÜR HISTORISCHE GEBÄUDE

Zur Lärmbegrenzung in der Nähe von historischen Gebäuden: „Im Rahmen des Lärm- und Erschütterungsschutzes für historische Gebäude wurden für Erschütterungsgrenzpreise in Regionen, in denen sich historische und natürliche Bauwerke befinden, Umwelterschütterungsgrenzpreise vereinbart und diese Grenzwerte festgelegt bestimmt sind sensible, flächendeckende Erschütterungen in Bereichen, in denen sich historische und natürliche Bauwerke befinden, die durch Messungen und wissenschaftliche Studien eingeschränkt werden können.

In der Erklärung wurde auch darauf hingewiesen, dass in Provinzen ohne strategische Lärmkarten strategische Lärmkarten und strategische Lärmaktionspläne innerhalb von 3 Jahren erstellt und eine Datenbank erstellt wird, die akustische Berichte, strategische Lärmkarten und strategische Lärmaktionspläne enthält .

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