Die Investitionen zur Entwicklung des ländlichen Raums werden im Juni 2023 abgeschlossen sein

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Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellte Erklärung zur Änderung der Erklärung zur Förderung von Wirtschaftsinvestitionen auf der Grundlage der Landwirtschaft im Rahmen der Ergänzungen zur Entwicklung des ländlichen Raums wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß dem dem Kommuniqué hinzugefügten diskontinuierlichen Element ist die Frist für den Abschluss von Investitionsprojekten in der Antragsperiode 2021-2022 der 30. Juni 2023.

Mit der Mitteilung zur Änderung der Stellungnahme zur Förderung ländlicher wirtschaftlicher Infrastrukturinvestitionen im Rahmen der Ergänzungen zur Entwicklung des ländlichen Raums wurde die Frist für die Fertigstellung von Investitionsvorhaben im Antragszeitraum 2021-2022 auf den 30. Juni 2023 festgelegt.

QUELLE: AA

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