WhatsApp-Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs! Personal gerechtfertigt

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Das Verfassungsgericht entschied, dass die Kommunikationsfreiheit des Arbeitnehmers auf Antrag des Arbeitnehmers verletzt wurde, dessen Arbeitsvertrag aufgrund von Nachrichten am Telefon des Unternehmens gekündigt wurde.
Ein Unternehmen kündigte den Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters namens Fırat Gerçek mit der Begründung, dass in seiner Telefonkorrespondenz mit seinem Kollegen beunruhigende und beleidigende Äußerungen über Mitarbeiter des Unternehmens festgestellt wurden. Real, der vor Gericht klagte, wehrte sich gegen die Auflösung des Arbeitsvertrags und begründete dies damit, dass die Äußerungen am Telefon in den Bereich des Persönlichkeitsschutzes fielen. Das Gericht wies den Widerspruch hingegen mit der Begründung zurück, dass das Unternehmen das fragliche Telefon nur für geschäftliche Zwecke überlassen habe. Daraufhin wandte sich Fırat Gerçek an das Verfassungsgericht.

Der Berichterstatter des Verfassungsgerichtshofs, der den Antrag prüfte, betonte, dass der Chef die Befugnis habe, die den Mitarbeitern gegebenen Verbindungsinstrumente aus berechtigten Gründen, wie der aktiven Arbeitsausübung und der Kontrolle des Informationsflusses, zu prüfen, dies aber nicht Die Befugnis ist auf die Ausführung der Arbeiten beschränkt.

In dem Bericht wurde festgestellt, dass es notwendig ist, die demokratische Gesellschaft und die Grundrechte und -freiheiten zu respektieren, wenn man akzeptiert, dass der Chef eine absolute und unbegrenzte Überwachungs- und Kontrollbefugnis über die ihn betreffenden Kommunikationsmittel hat der Arbeitsplatz.

Im Einklang mit der Ansicht des Berichterstatters, dass das Recht auf Achtung des Privatlebens und die Kommunikationsfreiheit verletzt wurden, wies das Verfassungsgericht die Forderung des Beschwerdeführers auf Schadensersatz zurück, während es über die Richtung der Verletzung entschied.

QUELLE: WELT

Nachrichten7

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