Strenge Kontrolle der aus dem Ausland mitgebrachten Telefone

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Gemäß dem Ministerratsbeschluss über die Befreiung von Waren, die mit Passagieren aus dem Ausland eingeführt werden, können Passagiere, die aus dem Ausland in die Türkei kommen, alle drei Jahre ein Mobiltelefon im Rahmen der Befreiung von persönlichen Waren zollfrei mitbringen.

Im Rahmen der von der Generaldirektion für Zollschutz des Handelsministeriums am 30. Mai 2019 eingeführten Verordnung wurde die Frist von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert und die „Benutzungsbedingung innerhalb der in der Identität des Passagiers registrierten Grenzen Nummer“ für die aus dem Ausland mitgebrachten Telefone hinzugefügt. Um die technische Nachverfolgung des einmal jährlich durchgeführten Systems zu ermöglichen, wurde unter der Koordination der Generaldirektion Zollschutz eine Verordnung implementiert. Im Rahmen der technischen Im Rahmen von Arbeiten des Handelsministeriums und der Behörde für Informationstechnologien und -verbindungen wird die Anzahl der von den Passagieren mitgebrachten Mobiltelefone über einen Zeitraum von drei Jahren verfolgt und über die Ausnahmerechte der Passagiere hinaus wird verhindert, dass mehr mitgebracht werden als ein Telefon in 3 Jahren.

Der Generaldirektor des Zollschutzes, Bekir Can Uslu, stellte in der Ankunftshalle des Terminals für internationale Linien des Flughafens Esenboğa die Funktionsprinzipien des oben genannten Systems vor, das eine Steuerbefreiungskontrolle für mitgeführte Mobiltelefone vorsieht.
Nach der neuen Entscheidung, die darauf abzielt, die Einreise in das Land zu verhindern, dem kein Befreiungsrecht zusteht, wird das Gepäck der Passagiere bei den Röntgenaufnahmen am Flughafen genauer untersucht. Ergibt die Untersuchung, dass sich im Koffer ein durchleuchtetes Telefon befindet, wird der Passagier zum Zollschutzamt eingeladen. Anschließend wird geprüft, ob die Fahrgäste in den letzten drei Jahren von ihrem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht haben. Wenn der Passagier in den letzten drei Jahren kein Telefon aus dem Ausland mitgebracht hat, kann er sein Telefon mitnehmen und ins Land bringen. Wenn davon ausgegangen wird, dass der Passagier in den letzten drei Monaten von seinem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht hat, wird das Telefon geschützt. Anschließend schreibt der zuständige Zollbeamte dem Fahrgast eine Lagerschutzquittung aus, damit der Fahrgast das Telefon innerhalb von drei Monaten wieder ins Ausland mitnehmen kann.

„JETZT PRÜFEN WIR MIT DEM PRESTIGE VOM 1. NOVEMBER, OB UNSERE PASSAGIERE, DIE AUS DEM AUSLAND KOMMEN, IN DEN LETZTEN DREI JAHREN VON IHREN BEFREIUNGSRECHTEN GEBRAUCH HABEN“

General Manager Uslu gab hier eine Erklärung gegenüber den Pressevertretern ab und erinnerte daran, dass Passagiere alle drei Jahre das Recht haben, einen Anruf im Rahmen der Ausnahmeregelung zu tätigen, wenn sie aus dem Ausland kommen: „Bis zu diesem Zeitpunkt konnten wir dies jedoch nicht vollständig kontrollieren Dies. Wenn ein Telefon aus dem Ausland mitgebracht wurde und ein anderes Telefon bei unserem Passagier war, betrachteten wir dies als Freistellung. Wenn es mehr als ein Telefon gibt, haben wir die Zollprozesse normal gehalten. Ein Protokoll wurde jedoch zwischen der BTK und der Generaldirektion Zollschutz unterzeichnet. Im Rahmen dieses Protokolls wurde eine Datenbank gemeinsam genutzt. Nun prüfen wir mit der Prestige zum 1. November, ob unsere aus dem Ausland kommenden Passagiere in den letzten drei Jahren von ihrem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht haben. Wenn unser Fahrgast in den letzten drei Jahren von seinem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht hat, also in den letzten drei Jahren ein Telefonat aus dem Ausland mitgebracht hat, schützen wir seine Telefone hier. Wenn unser Fahrgast jedoch die Möglichkeit hat, sich von der von uns im System vorgenommenen Kontrolle befreien zu lassen, d. h. wenn er in den letzten drei Jahren kein Telefon aus dem Ausland mitgebracht hat, gestatten wir ihm, das Telefon in das mitzubringen Land. Dann wird unser Passagier innerhalb von 120 Tagen in der Lage sein, sein Telefon bei den Systemen von BTK zu registrieren.“

„Mit dem Lagerschutzschein kann unser Fahrgast sein Handy innerhalb von drei Monaten wieder ins Ausland mitnehmen“
Uslu erklärte, dass, wenn bekannt ist, dass der Passagier in den letzten drei Jahren während der Inspektionen von seinem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht hat, das betreffende Telefon im Zolllager unter Schutz genommen wurde, und sagte: „Wir geben ihm eine Lagerschutzquittung Rückkehr. In diesem Fall kann unser Fahrgast innerhalb von drei Monaten sein Handy wieder ins Ausland mitnehmen.“

„NACH DEM 1. NOVEMBER WERDEN WIR DIESES SYSTEM SCHWER INSPEKTIONEN DURCHGEFÜHRT.“

General Manager Uslu wies darauf hin, dass sie die Suche mit dem Prestige vom 1. November (Röntgenbild) intensivieren werden, und sagte: „Unsere Inspektionen werden bereits in strenger Form fortgesetzt. Nach dem 1. November werden wir strengere Audits dieses Systems durchführen. Unsere Freunde werden unsere Passagiere in unsere Büros einladen, wenn sie ein Mobiltelefon bei sich sehen. Wenn nach den Kontrollen eine Befreiungsmöglichkeit im System besteht, nimmt unser Fahrgast sein Telefon und geht. Abgesehen davon, wenn keine Befreiungsmöglichkeit besteht, hinterlegen sie ihr Handy treuhänderisch in unseren Zolllagern.“

„Das Telefon, das er benutzt, ist unbedenklich, aber wir werden das zweite Telefon, das wir neben ihm sehen, inspizieren.“
Uslu erklärte, dass es kein Problem mit der persönlichen Telefonnummer des Passagiers gebe, wenn er aus dem Ausland komme: „Wir werden jedoch prüfen, ob ein zusätzliches Telefon, das er mitgebracht hat, unter die Ausnahmeregelung fällt. Das ist das Recht, das wir uns hier ansehen werden. Das Telefon, das er benutzt, schadet nicht, aber wir werden unsere Inspektionen am zweiten Telefon durchführen, das wir neben ihm sehen.“

„UNSER PASSAGIER MUSS INNERHALB VON DREI MONATEN NACH ERHALT SEINES TELEFONS IN DAS AUSLAND GEHEN“

Uslu wies darauf hin, dass ihr Ziel darin besteht, die Einfuhr des aus dem Ausland mitgebrachten Telefons in das Land zu verhindern, wenn es nicht das Recht auf Befreiung hat, und sagte: „Unser Passagier muss nach Erhalt seines Telefons innerhalb von drei Monaten ins Ausland reisen. Zati kann sein Telefon abholen, wenn er ins Ausland geht. Abgesehen davon geben wir ihm das Telefon nicht.“

Freiheit

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