Ein weiterer Schritt von BDDK! Neue Kreditentscheidung

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Die BRSA ergriff eine neue makroökonomische Vorsichtsmaßnahme, um den Kreditmarkt nach der Zinssenkung der Zentralbank zu straffen. Für Unternehmen, die Kredite in Anspruch nehmen können, wurde die Fremdwährungssituationsgrenze, die zuvor 15 Millionen TL betrug, auf 10 Millionen TL gesenkt. Das Kreditlimit für Unternehmen, deren Cash-Position 10 Prozent übersteigt, je nachdem, was größer ist als ihr aktiver Gesamtumsatz oder 1-Jahres-Nettoumsatz, wurde auf 5 Prozent aktualisiert.

Laut Aussage der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) werden weiterhin koordinierte makroprudenzielle Schritte unternommen, um die Finanzstabilität zu stärken und das Kreditsystem durch einen effizienteren Ressourceneinsatz effizienter zu machen.

BESCHRÄNKUNG FÜR FREMDWÄHRUNGSVERMÖGENSWERTE

Mit dem in diese Richtung gefassten Beschluss des Rates müssen die Barmittel in Fremdwährung von Unternehmen, die einer unabhängigen Kontrolle unterliegen und keine Banken und Finanzinstitute sind, einen türkischen Lira-Gegenwert von über 10 Millionen TL haben oder 5 Prozent der aktiven Summe ihrer Barmittel in Fremdwährung überschreiten Vermögen oder der Nettoverkaufserlös des letzten 1 Jahres. Im Falle des vorgenannten Falles wird kein neues Bar-Geschäftsdarlehen in TL an die betreffenden Unternehmen vergeben.

Zuvor galt die Bedingung, keine neuen kommerziellen Barkredite zu gewähren, wenn ein Barvermögen in Fremdwährung im Wert von 15 Millionen TL oder der höhere Wert der effektiven Summe der Barvermögen in Fremdwährung oder der Nettoumsatz des letzten Jahres 10 überstieg Prozent.

Im Einklang mit der Entscheidung werden ab dem 1. November neue Erklärungen und Zusagen von Kunden eingehen. Die Anwendung, die Gegenstand des Wortes ist, wird in ihrer jetzigen Form in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober fortgesetzt.

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