Schluss mit der Zwangskampagne: Neue Regulierung im E-Commerce

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Im E-Commerce tritt nach Vorbereitung des Gesetzes für große und international tätige Unternehmen die Verordnung über alle Dienstleister im elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft.

Laut dem Entwurf des Handelsministeriums in der Zeitung Sabah werden Verkäufer, die den von E-Marktplätzen geforderten Ausschuss oder Rabatt nicht anwenden, nicht einseitig von E-Commerce-Plattformen entfernt. Unternehmen werden nicht gezwungen, den Verkaufspreis einseitig zu ändern und mit einer Aktion zu verkaufen. Die Plattform zahlt dem Verkäufer maximal 5 Tage, nachdem das Geld in ihrem Besitz ist. Der Verkäufer kann nicht aus anderen Gründen als Vertragsverletzungen von der Plattform entfernt werden, ohne seine/ihre Verteidigung einzuholen.

GEBRAUCHTE SONDERKATEGORIE

Es wird möglich sein, gebrauchte Waren in verschiedenen Kategorien im Internet zu verkaufen. In der Bestätigungsphase der Bestellung, bevor die Zahlungsinformationen eingegeben werden, werden der vom Käufer zu zahlende Gesamtpreis, einschließlich Steuern und Versandkosten, und andere Vertragsregeln für den Käufer deutlich ersichtlich. Verkäufer auf E-Verkaufsplattformen veröffentlichen Informationen wie die Adresse des Unternehmens, den Vor- und Nachnamen und die Telefonnummer der Gewerbetreibenden sowie die Kontaktinformationen der Berufsorganisation, der sie angehören.

IDENTIFIZIERUNG WIRD DURCHGEFÜHRT

E-Commerce-Plattformen überprüfen die Informationen der Verkäufer anhand der Dokumente und erbringen keine Vermittlungsdienste für Unternehmen, deren Werbeinformationen nicht überprüft wurden. Die Angaben der Verkäufergesellschaft werden jährlich im Januar und Juli geprüft. Wenn festgestellt wird, dass die Informationen nicht neu sind, erhält das Unternehmen maximal drei Tage Zeit, und es wird eine Aktualisierung der Informationen angefordert. Der Maklerdienst wird dem Unternehmen, das seine Informationen nicht innerhalb dieser Frist überprüft, gekündigt.

ZUGEHÖRIGE EINHEIT WIRD BEI ILLEGALER ARBEIT INNERHALB VON 24 STUNDEN BENACHRICHTIGT

Soweit in anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, haftet die Internet-Verkaufsplattform nicht für die Werke der Verkäufer. Die Plattform, die feststellt, dass das verkaufte Werk rechtswidrig ist, wird den Inhalt spätestens innerhalb von 24 Stunden entfernen und die zuständigen Stellen informieren. Für den Fall, dass öffentliche Stellen einen Rechtsverstoß bezüglich des verkauften Werks melden, gilt die E-Commerce-Plattform als Kenntnis des Inhalts. Diejenigen, die glauben, dass ihre Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum verletzt wurden, wenden sich mit ihren Beweisen an die E-Commerce-Plattform. Die E-Commerce-Plattform darf auf elektronischen Handelsmärkten, auf denen sie Vermittlungsdienste anbietet, keine Waren zum Verkauf anbieten oder den Verkauf von Waren vermitteln, die die Marke von ihr selbst oder von Personen tragen, mit denen sie wirtschaftlich verbunden ist. Online-Verkäufer können auch auf die Verkaufs- und Rückgabedaten, Merkmale, Erklärungen, Bilder, Fragen, Antworten und Bewertungen ihrer Werke, die am meisten bevorzugten Werkinformationen, das Geschlecht, die Altersgruppe, die Provinz- und Bezirksverteilung der Käufer zugreifen B. Kauftag und Uhrzeitinformationen auf der Plattform.

ES WIRD EINE BACKUP-TASTE GEBEN

Damit der Verbraucher keine falschen Angaben macht, wird es bei der Online-Bestellung ein zusammenfassendes Bestellformular und Buttons für „Zurücknehmen“ geben. Im Falle eines Konflikts zwischen dem Käufer und dem Verkäufer werden alternative Streitbeilegungssysteme implementiert. Diese Wege werden jedoch den Rückgriff auf andere Rechtsbehelfe nicht verhindern. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer über den Erhalt der Bestellung aus dem Internet über eines der Mittel wie E-Mail, Kurzmitteilung oder Telefonanruf sowie über die E-Commerce-Plattform.

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