Schutz beim Import von Nylongarn

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Es wurde beschlossen, bei der Einfuhr von Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden eine Schutzmaßnahme anzuwenden.

Der Präsidialerlass zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 21. November in Kraft.

Dementsprechend wird für die Einfuhr von Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung als 3-jährige Schutzmaßnahme erhoben. Die zusätzliche finanzielle Haftung für die Werke, die Gegenstand der Rede sind, wird im Bereich von 0,05 bis 0,27 Dollar pro Kilogramm liegen.

Zusätzliche finanzielle Verpflichtungen werden von den Zollverwaltungen anders als Zölle und andere finanzielle Verpflichtungen bei der Einfuhr erhoben und als Einnahmen im Gesamthaushaltsplan verbucht.

Außerdem wurden Zollkontingente eröffnet, um Waren aus bestimmten Ländern und Zollgebieten von der Anwendung von Schutzmaßnahmen auszunehmen. Das Zollkontingent wurde auf insgesamt 2.000 986 Tonnen für die Länder und Zollgebiete festgelegt, die in jedem Zeitraum bestimmt wurden, in dem die zusätzliche finanzielle Verpflichtung angewandt wird, jedoch ist das Zollkontingent in einer Übertragung für die Waren mit Ursprung in jedem Land oder zu gewähren Zollgebiet wird 995 Tonnen nicht überschreiten.

Im Anhang des Beschlusses war eine Liste mit Dutzenden von Ländern, von Afghanistan bis Argentinien, von Russland bis zu den Philippinen, enthalten, in deren Mitte Zollkontingente eröffnet wurden.

Andererseits wurde die Erklärung des Handelsministeriums zu Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Nachrichten7

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