Wann wird die Zahlung für das Family Support Program fällig? 1250 TL Sozialhilfeantrag…

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Mit dem Familienförderprogramm werden bedürftige Familien monatlich, maximal 12 Monate, mit unterschiedlichen Förderbeträgen für 4 verschiedene Einkommensklassen unterstützt, die sich nach dem Pro-Kopf-Einkommenspreis im Haushalt richten. Anträge für das Familienunterstützungsprogramm können über das E-Government-Gateway oder an die Stiftung für Sozialhilfe und Solidarität gestellt werden, die gemäß dem Gesetz Nr. 3294 gegründet wurde, an das die Wohnadresse gebunden ist.

WIE HOCH WAR DIE AUSZAHLUNG DER FAMILIENLEISTUNG?

Die Zahlungen für das Familienunterstützungspaket wurden erhöht und erreichten die Mitte von 850 TL und 1.250 TL. Minister Yanık, der eine Erklärung zu der Wette abgab; „In dieser Richtung erhöhen wir unseren Verstärkungspreis von 450-600 Lira auf 850-1.250 Lira. Wir werden Haushalte zwischen 350 Lira und 650 Lira pro Monat unterstützen, abhängig von der Anzahl der Kinder in den Haushalten im Rahmen des Kindes Verstärkungskomponente. In diesem Zusammenhang 350 Lire für Haushalte mit 1-2 Kindern, 450 Lire für Haushalte mit 3 Kindern. „Wir werden eine zusätzliche Grundlage von 550 TL für Haushalte mit 4 Kindern, 650 TL für Haushalte mit 5 oder mehr Kindern bereitstellen . Die neuen Beträge werden sich auch in den Novemberzahlungen widerspiegeln.“ die Begriffe verwendet.

WANN WIRD DAS FAMILIENUNTERSTÜTZUNGSHILFE FÄLLIG SEIN?

Derya Yanık, Ministerin für Familie und soziale Dienste, informierte in der von ihr besuchten Live-Sendung über Sozialhilfe. Burns, wann erfolgen die Zahlungen für das Partnerprogramm? Er antwortete: „Wir geben Verstärkungen in der Mitte von 850 bis 1.205 Lire pro Monat. Die Oktober-Verstärkungszahlungen werden diese Woche erfolgen.“

ANWENDUNGSBEDINGUNGEN FÜR DAS FAMILY RESPONSE-PROGRAMM

  1. türkischer Staatsbürger sein,

  2. Keine Blaue Karte haben,

  3. Die Siedlungsadresse befindet sich innerhalb der Enden der Türkei,

  4. über 18 Jahre alt sein,

  5. Es soll keine Person oder Personen geben, die als Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Notar oder Schulleiter tätig sind oder im Ausland tätig sind, im Ausland Kredite aufnehmen oder im Rahmen privater Mittel tätig sind.

WIE KANN ICH FAMILIENUNTERSTÜTZUNG BEANTRAGEN?

Anträge für das Familienunterstützungsprogramm können über das E-Government-Gateway oder an die Stiftung für Sozialhilfe und Solidarität gestellt werden, die gemäß dem Gesetz Nr. 3294 gegründet wurde, an das die Wohnadresse gebunden ist.

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