Zum Urlaub kommt eine neue Abgabe: Sie wird in Hotels, Camping und Therme erhoben

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Die Revenue Management Presidency für die 2019 erlassene und später aufgeschobene Beherbergungssteuer hat einen Entwurf einer Stellungnahme zur Anwendung dieser Besteuerung veröffentlicht.

2 PROZENT UNTERKUNFTSTEUER WIRD ANGEWENDET

Die Beherbergungssteuer wird in Höhe von 2 Prozent von Einrichtungen wie Hotels, Motels, Feriendörfern, Pensionen, Aparthotels, Thermalanlagen, Pensionen, Hochlandwohnungen und Camping erhoben.

Der Präsident ist befugt, diesen Satz zu verdoppeln, auf die Hälfte zu reduzieren und innerhalb dieser Grenzen andere Sätze festzulegen.

Dementsprechend ist bei Dienstleistungen, die sowohl von Agenturen als auch direkt von Beherbergungsbetrieben angeboten werden, die Erbringung der Dienstleistung an den Gastgeber steuerpflichtig.

Steuern können auch in Fällen erhoben werden, in denen die Betreiber der Einrichtung und ihre Angehörigen oder der Mitarbeiter des Unternehmens unentgeltliche Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen oder in Fällen, in denen unentgeltliche Beherbergungsleistungen an andere Personen unter dem Namen von Werbeaktionen, Werbegeschenken, Geschenken erbracht werden , Werbeaktionen und dergleichen. Die Übernachtung des Betreuers an eigengenutzten Plätzen innerhalb des Beherbergungsbetriebes wird jedoch nicht berücksichtigt.

Ob die auf den Campingplätzen übernachtenden Personen ihren eigenen Bedarf decken oder ob die Übernachtung in Einheiten wie Zelten, Zeltwagen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Bungalows erfolgt, ob diese betriebsbereit sind oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Art der Dienstleistung als ein Nachtdienst.

ALLE DIENSTLEISTUNGEN WERDEN BESTEUERT

Alle anderen Leistungen, die innerhalb des Beherbergungsbetriebes angeboten werden, indem sie zusammen mit der Übernachtungsleistung in Beherbergungsbetrieben verkauft werden, unterliegen der Beherbergungssteuer.

Beherbergungspflichtig sind demnach alle Leistungen wie Essen, Trinken, Aktivitäten, Unterhaltungsleistungen und die Nutzung von Bade-, Sport-, Thermal- und ähnlichen Bereichen, die innerhalb des Beherbergungsbetriebs angeboten und/oder als Konzept zusammen mit der Übernachtungsleistung vermarktet und verkauft werden MwSt. In diesem Rahmen werden alle im Rahmen des Konzepts erbrachten Leistungen sowie Übernachtungsleistungen vor Ort unter den Bezeichnungen Bed+Breakfast, Halbpension, Vollpension, All-Inclusive, Ultra-All vermarktet und/oder verkauft -inklusive usw. unterliegen der Steuer.

Die Kosten dieser Dienstleistungen unterliegen der Steuer, auch wenn sie separat berechnet werden.

ORGANISATIONSLEISTUNGEN SIND NICHT INBEGRIFFEN

Organisationsleistungen wie Beschneidung, Hochzeit, Cocktail, Tagung, Kongress, Symposium etc., die unabhängig von der Übernachtungsleistung in Beherbergungsbetrieben erbracht werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Abgabe.

Werden die genannten Organisationsleistungen in Form einer Unterkunft erbracht, sind Art und Preis der Organisationsleistung auf der Rechnung eindeutig angegeben oder wird für diese Leistung eine Rechnung ausgestellt, wird auf diese Leistungen keine Beherbergungssteuer berechnet. In diesem Fall wird die Steuer nur auf Beherbergungsleistungen erhoben.

RECHNUNGSDETAIL IM KONZEPTVERKAUF

Bei Konzeptverkäufen, die Dienstleistungen außerhalb der Einrichtung beinhalten (z. B. Beförderung, Transfer, Reisen, Führung, Eintritt in Museen usw.), werden die außerhalb der Einrichtung angebotenen Dienstleistungen unter eindeutiger Angabe von Art und Höhe gesondert in Rechnung gestellt der jeweiligen Leistung, oder sind die Preise der Leistungen auf der für die Beherbergungsleistung auszustellenden Rechnung gesondert ausgewiesen, wird auf diese Leistungen keine Beherbergungssteuer berechnet. In diesem Fall wird die Steuer nur auf Beherbergungsleistungen erhoben.


WIE BERECHNEN SIE STEUERN AUF UMKÄUFE MIT DEVISEN?

Wenn der Preis in Fremdwährung berechnet wird, wird die Fremdwährung zu dem am Tag des steuerpflichtigen Ereignisses gültigen Devisenkaufkurs der Zentralbank der Republik Türkei in türkische Lira umgerechnet. Für die Umrechnung von Fremdwährungen, die nicht im Amtsblatt der Zentralbank bekannt gegeben wurden, in türkische Lira wird der aktuelle Wechselkurs am Tag des steuerpflichtigen Ereignisses zugrunde gelegt.

BERECHNUNG DER BEHERBERGUNGSSTEUER MIT BEISPIELE

Beispiel 1:Auch wenn der Hostelbetreiber (A) die in der Übernachtungsoption Bed+Breakfast enthaltene Frühstücksleistung auf der Übernachtungsrechnung separat ausweist oder eine Rechnung für diese Leistung ausstellt, wird die innerhalb der Einrichtung angebotene Leistung zusammen mit der Übernachtungsleistung vermarktet oder verkauft Beherbergungssteuer unterliegen.

Beispiel 2:Im Falle des Verkaufs eines Ballontyps, der außerhalb der Einrichtung zusammen mit drei Übernachtungen All-Inclusive-Unterkunft in seiner Einrichtung in Kappadokien angeboten werden soll, durch den Betreiber der privaten Unterkunftseinrichtung (B), wenn eine Rechnung für den Ballontyp separat ausgestellt wird oder wenn der Preis des Ballontyps wird auf der Beherbergungsrechnung gesondert ausgewiesen, die Beherbergungsleistung wird von der Beherbergungsleistung abgezogen, Beherbergungssteuer wird aufgrund der selbstständig genutzten und außerhalb der Einrichtung erbrachten Leistung nicht berechnet.

Beispiel 3: Chemische Reinigungsdienste, die vom Motelbetreiber (C) für die in der Einrichtung wohnenden Gäste in der chemischen Reinigungseinheit innerhalb der Einrichtung erbracht und separat pro Schnitt berechnet und der Unterkunft gegen eine Gebühr angeboten werden, sind nicht steuerpflichtig, wenn sie nicht verkauft werden zusammen mit dem Nachtdienst. Die Beherbergungssteuer wird jedoch für Dienstleistungen wie chemische Reinigung, Waschen, Trocknen und Bügeln berechnet, die zusammen mit der Beherbergungsdienstleistungsgebühr erbracht werden.

Beispiel 4: Die vom Feriendorfbetreiber (D) erbrachten Bewirtungsleistungen im Bewirtungssaal innerhalb der Anlage, die gesondert bepreist und dem Beherbergungsbetrieb gegen Entgelt angeboten werden, unterliegen nicht der Beherbergungssteuer, wenn sie nicht zusammen mit der Übernachtungsleistung verkauft werden. Andererseits sind solche Unterhaltungsleistungen, die im Übernachtungspreis inbegriffen sind und im Rahmen des Konzepts angeboten werden, steuerpflichtig.

Beispiel 5:Für den Fall, dass der Boutique-Hotel-Betreiber (E) die Verpflegung von Nicht-Hotelgästen im Restaurant des Hotels anbietet, unterliegt diese Leistung nicht der Beherbergungssteuer.

Beispiel 6:Erbringt der Thermenhotelbetreiber (F) Tagesleistungen in den SPA- und Schwimmbadbereichen des Hotels für Nicht-Hotelgäste, unterliegt diese Leistung nicht der Beherbergungssteuer.

BEISPIEL UNTERKUNFTSTEUERUNG

Beispiel 1:Die folgenden Informationen sind in der am 17.2.2023 ausgestellten Rechnung über die vom Hotelbetreiber (A) angebotene Vollpensionsleistung für 5.000 türkische Lire ohne Mehrwertsteuer enthalten.

Beherbergungsgebühr (ohne MwSt.): 5.000 TL Berechneter Beherbergungssteuerpreis (5.000 TL x 0,02=): 100 TL
Mehrwertsteuerbasis: 5.000 TL
Berechneter Mehrwertsteuerpreis (5.000 TL x 0,08=) : 400 TL
GESAMTSUMME: 5.500 TL

Beispiel 2: Vier-Nächte-All-Inclusive-Unterkunftsservice, der die Daten 6.8.2023-10.8.2023 abdeckt, vom Feriendorfbetreiber (B), an die Agentur (C) am 15.3.2023 für 2.000 türkische Lira exklusive Mehrwertsteuer; Es wurde auch von der Agentur am 4.3.2023 für 2.400 türkische Lire an den Kunden (D) verkauft.

Die Verkäufe der Agentur (C) an den Kunden (D) wurden ohne Beherbergungssteuer realisiert. In diesem Fall sind die folgenden Informationen in der vom Steuerzahler (B) an den Einwohner (D) ausgestellten Rechnung nur für die Beherbergungssteuer enthalten.

Berechneter Beherbergungssteuerbetrag (2.000 TL x 0,02=): 40 TL

GESAMTSUMME: 40 TL

Beispiel 3:Der Hotelbetreiber (R) verkaufte am 15.2.2023 fünf Nächte eines Zimmers in seiner Einrichtung an die Agentur (S) für 10.000 türkische Lira ohne Mehrwertsteuer, und das betreffende Zimmer wurde an (T) persönlich (S) Agentur übergeben für 12.000 Türkische Lira, inklusive aller Steuern, für einen Zeitraum von TL und es wurde dem Beherbergungsbetrieb bescheinigt, dass die an den Kunden getätigten Verkäufe die Beherbergungssteuer enthalten.

Dementsprechend sind die folgenden Informationen in der Rechnung enthalten, die der Steuerzahler (R) an die Agentur (S) nach Erbringung der Dienstleistung ausstellt.

Unterkunftsgebühr (ohne MwSt.): 10.000 TL Berechneter Betrag der Unterkunftssteuer (10.000 TL x 0,02=) (Vor- und Nachname der Unterkunft): 200 TL

Mehrwertsteuerbasis: 10.000 TL

Berechneter Mehrwertsteuerbetrag (10.000 TL x 0,08=) : 800 TL

GESAMTSUMME: 11.000 TL

QUELLE: NTV

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