EMRA hat die Verordnung über die nicht lizenzierte Stromerzeugung geändert

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Gemäß der neuen Entscheidung wurde es ermächtigt, eine Produktionsstätte außerhalb der Region für mehr als eine Verbrauchseinrichtung zu eröffnen.

Die Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) erklärte, dass, wenn mehr als eine Produktionsstätte für eine oder mehrere Verbrauchseinrichtungen errichtet werden soll, eine Produktionsstätte innerhalb der Grenzen der Region des Versorgungsunternehmens mit unterschiedlichen Aufgaben errichtet werden kann.

VERORDNUNG WURDE OFFIZIELL

Die Verordnung zur Änderung der Stromerzeugungsverordnung im Strommarkt wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Regel, dass sich alle Produktionsstätten in der gleichen Region befinden, wurde abgeschafft.

Die zum Ausgleich der Verbrauchsanlagen zu errichtenden Produktionsstätten werden sich nach Angaben von AA in unterschiedlichen Vertriebsregionen befinden. Damit wurde die Bedingung gestrichen, dass alle Produktionsstätten zuvor in der Region des Versorgungsunternehmens mit einer Eins-zu-eins-Mission angesiedelt waren.

Nachrichten7

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