Neue Periode im Fernabsatz: Sie startet am 1. Oktober

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Verband für Verbraucherinformation und -aufklärung (TÜKBİLDER) Leiter des Rechtsausschusses Atty. Dilek Gündoğan erinnerte daran, dass die Vorschriften für Verbraucher in der Intervallkaufvertragsverordnung getroffen wurden, und gab Informationen über die Wette.

Gündoğan betonte, dass die wertvollste Änderung bei zeitweiligen Verträgen für den Kauf von Mobiltelefonen, Smartwatches, Tablets und Computern vorgenommen wurde. Erläuternd, dass Fernabsatzverträge Verträge sind, die unter Verwendung der Mittel der Fernverbindung von Waren oder Dienstleistungen ohne gleichzeitige physische Anwesenheit des Verkäufers oder Lieferanten und des Verbrauchers geschlossen werden, Atty. Dilek Gündoğan, „Das häufigste Beispiel für intermittierende Verkäufe ist heute der Verkauf über das Internet. In den vergangenen Tagen wurden Vorschriften in Bezug auf die Verbraucher in der Verordnung über intermittierende Kaufverträge erlassen, und gemäß diesen Vorschriften wurde die wertvollste Änderung gebracht bei den zeitweiligen Verträgen über den Kauf von Mobiltelefonen, Smartwatches, Tablets und Computern Bei den Vorgängen von Mobiltelefonen, Smartwatches, Tablets und Computern, die an den Verbraucher geliefert wurden oder gemäß den Verträgen zum Intervallschießen gekauft werden sollen , gemäß der ab dem 1. Oktober 2022 geltenden Verordnung, über einen Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurden, können die Verbraucher dies tun, ohne eine Beziehung nachzuweisen und ohne eine Vertragsstrafe zu zahlen. Verbraucher sollten bei dieser Frage sehr vorsichtig sein Mit dieser Regelung können Verbraucher, die Handys, Smartwatches, Tablets und Computer im Fernabsatz kaufen, ihr Widerrufsrecht ohne Nachweis einer Beziehung nicht ausüben, die Ware ist jedoch mangelhaft. diese Regel ist ungültig. Unsere Verbraucher können ihr Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ohne Nachweis einer Beziehung und ohne Zahlung von Strafbedingungen im Vergleich zu Kaufverträgen mit anderen Waren ausüben“, sagte er.

Die Änderungen treten nach dem 1. Oktober 2022 in Kraft.

Gündoğan erklärte, dass in der Verordnungsänderung der Ort, an dem verschiedene Verkäufer ihre Werke über die E-Commerce-Site verkaufen können, als E-Marktplatz (Plattform) definiert ist, und sagte: „Der Verbraucher wird in der Lage sein, an den E-Marktplatz zu übermitteln dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, das er in der Absicht geltend machen kann, die von ihm gekaufte Ware zurückzusenden, ohne einen Zusammenhang nachzuweisen der Fall, dass der Preis nach der Lieferung an den Verkäufer überwiesen wird) sind gemeinsam mit dem Verkäufer für die Erstattung der an den Verbraucher zu leistenden Zahlungen verantwortlich, beispielsweise solange die Internet-Verkaufsseiten, die die Werke vieler Unternehmen vermarkten, dies tun den Preis im Fernabsatz nicht an den Verkäufer überweisen, bin ich nun für die Erstattung verantwortlich. Sofern dieser den vom Verbraucher vereinbarten Lieferpreis des Spediteurs nicht übersteigt, können die Rücksendekosten im Rahmen des Rücksendeverfahrens des Verbrauchers dem Verbraucher überlassen werden. Der Vermittlungsdienstleister haftet für die nicht oder nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die Nichteinhaltung von Aktionen und ähnlichen Verpflichtungen in den von ihm ohne Zustimmung des Verkäufers oder des Lieferanten vermittelten Aktions-, Aktions- oder Rabattverträgen Verkauf. Diese Änderungen treten nach dem 1. Oktober 2022 in Kraft und gelten für alle zeitweiligen Kaufverträge, die nach diesem Datum abgeschlossen werden.“ er erklärte.

QUELLE: UAV

Nachrichten7

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