Finanzkontrollentscheidungen des Verfassungsgerichts von 5 politischen Parteien werden im Amtsblatt veröffentlicht.

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Den Beschlüssen zufolge wurden die Finanzkontrollen der Revolution Movement Party, der Bold Idea Party, der Ayyıldız Party, der Anatolian Union Party und der Kuvayi Nationala Party für 2020 durchgeführt.

In den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, in denen festgestellt wurde, dass das Versäumnis, eine rechenschaftspflichtige Aufzeichnung und Dokumentenanordnung zu erstellen, eine Handlung zur Behinderung von Untersuchungen und Nachforschungen sei, wurde beschlossen, eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara einzureichen, um dies zu tun rechtliche Schritte gegen die betreffenden Parteien gemäß Artikel 111 des Parteiengesetzes einzuleiten.

In den Entscheidungen wurde festgestellt, dass die endgültigen Kontenkontrollen der betreffenden Parteien nicht durchgeführt werden konnten, dies im Widerspruch zum Parteiengesetz Nr. 2820 stand, und es wurde entschieden, dass es nicht möglich sei, die Konten von 2020 zu akzeptieren diese Parteien.

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