An der Börse gilt auch heute noch die „Step-up-Regel“ bei Leerverkäufen

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In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde erklärt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 29. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

„Der Leerverkauf kann zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Prozesspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Allerdings, wenn der letzte Preis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist, höher ist als Zum vorherigen Preis kann der Leerverkaufsprozess durchgeführt werden Der Verkaufsprozess kann auch zum zuletzt realisierten Preisniveau erfolgen Im Rahmen von Leerverkäufen sollte der Übermittlung von Aufträgen für solche Verkäufe durch Kennzeichnung der Leerverkaufsoption durch unsere Anleger und Anlageinstitute gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden, und Sorgfalt ist wertvoll.“

Offiziere

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