An der Börse gilt auch heute noch die „Step-up-Regel“.

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In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Council Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde erklärt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 29. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

„Der Leerverkauf kann zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Wenn jedoch der letzte Preis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist, höher ist als der Zum vorherigen Preis kann der Leerverkaufsprozess durchgeführt werden.Der Verkaufsprozess kann auch auf der letzten Preisstufe erfolgen.Da die Verkäufe, die während des Tages ohne Besitz getätigt und mit den Käufen, die innerhalb des gleichen Tages getätigt wurden, geschlossen werden, ebenfalls in den Anwendungsbereich fallen Leerverkäufe sollten der Übermittlung von Aufträgen für solche Verkäufe gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden, indem die Leerverkaufsoption durch unsere Anleger und Anlageinstitute gekennzeichnet wird, und es lohnt sich, Sorgfalt zu zeigen.“

QUELLE: AA

Nachrichten7

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