Veröffentlicht im Amtsblatt! Neue Periode im Grundbuch

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Die von der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster ausgearbeitete „Verordnung über die Bestimmung der Fehlergrenze in Grundbuchplänen“ trat nach ihrer Veröffentlichung im heutigen Amtsblatt in Kraft.

Die Methoden und Vorlagen zur Bestimmung des Fehlerendes, die in technischen Prozessen wie Antragstellung und Flächenmaßberechnung des Grundbuchamtes, des Wohnungseigentumsregisters und der Grundbuchpläne verwendet werden, wurden ermittelt.

Dementsprechend begann nach Abschluss der Katasterstudien die Verarbeitung der mit unterschiedlichen technischen und administrativen Infrastrukturen erzeugten Daten auf dem Eins-zu-eins-System. Als im Grundbuchsystem eingetragene unbewegliche Sachen wird ein Grundstück betrachtet, das mit den durchgeführten Arbeiten unter Verwendung einer modernen Informationstechnologieinfrastruktur gemäß den heutigen Technologien registriert ist, und ein Grundstück, das nach der technischen Kapazität jener Zeit in den 1920er Jahren gemessen wurde.

Die Konzepte von Wahrheit und Irrtum bilden die Grundlage für kartografische Aktivitäten, die die technischen Aspekte von Katasterstudien sind. Dementsprechend wurde eine Regelung zur Fehlermarge in die Verordnung aufgenommen.

ENDGÜLTIGE ENDABRECHNUNG WIRD FESTGELEGT

Zur Bestimmung des Endfehlers wird ein Fachausschuss eingesetzt, der als „der wissenschaftlich akzeptable Unterschied zwischen den Grenzen des Grundstücks am Boden und der Messtechnik in der Mitte der Mess- und Oberflächenmesswerte“ bezeichnet wird, berechnet nach das Erstellungsverfahren und den Umfang des Eigentumsurkundenplans“ in den relevanten Regionen.

Entsprechend dem Katasterinformationsmodell werden Geometrien mit eindeutigen Koordinaten (mit Archivzulassung) und Geometrien mit diskontinuierlichen Koordinaten unterschiedlich bewertet und die Fehlerendrechnung mit unterschiedlichen Ansätzen ermittelt.

ÖFFNEN DER FRONT, UM DEN GLEICHEN INFORMATIONSNIVEAU ZU ERREICHEN

Durch die in Kürze zu treffenden Vorkehrungen will die Generaldirektion allen Parteien des Immobilienmarktes den Weg ebnen, um auf allen Plattformen Eins-zu-eins-Informationen zu erhalten, wie z , indem das Ende des Fehlers zu den Oberflächenmessinformationen hinzugefügt wird.

 

 

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