Ablehnung des Verfassungsgerichtshofs für die Nichtigerklärung des Parlamentswahlgesetzes

0 148

Das Verfassungsgericht (AYM) hat den Antrag auf Nichtigerklärung einiger Entscheidungen des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl der Mitglieder mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

CHP, das Verfassungsgericht für die Aufhebung des 5. und 6. Punktes des Gesetzes Nr. 7393 über die Abgeordnetenwahlen und des Gesetzes zur Änderung bestimmter Gesetze, des 11. Punktes, der den Präsidenten von Propagandaverboten ausschließt, und des 12. Punktes, der die Verlängerung vorsieht der Wahlräte innerhalb von 3 Monaten beantragt hatte.

Über den Antrag auf Aufhebung der Verordnung und Aussetzung des Vollzugs hat der Generalrat des Verfassungsgerichtshofs in der Tagesordnungssitzung grundsätzlich beratend entschieden.

Der Oberste Gerichtshof entschied mit Stimmenmehrheit, dass die für nichtig zu erklärenden Entscheidungen nicht gegen die Verfassung verstießen und dass die Anträge auf Nichtigerklärung abgelehnt wurden.

Offiziere

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More