An der Börse gilt auch heute noch die „Up-Step-Regel“ beim Leerverkauf.

0 114

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Council Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde erklärt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 26. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

„Der Leerverkauf von Aktien, die leerverkauft werden können, kann zu einem höheren Preis durchgeführt werden als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist.

Liegt der letzte Preis des leerverkauften Kapitalmarktinstruments jedoch über dem vorherigen Preis, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Preisstufe durchgeführt werden.

Da auch die tagsüber getätigten Verkäufe ohne Besitz und die mit den tagsüber getätigten Käufen abgeschlossenen Käufe zum Leerverkauf gehören, ist es wertvoll, dass unsere Anleger und Anlageinstitute bei der Übermittlung der Aufträge für solche Verkäufe die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit zeigen durch Markieren der Leerverkaufsoption.

QUELLE: AA

Nachrichten7

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More