An der Börse gilt auch heute noch die „Step-up-Regel“ bei Leerverkäufen

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 26. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde erklärt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 26. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

„Der Leerverkaufsprozess kann zu einem Preis realisiert werden, der höher ist als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das auf den Leerverkaufsprozess gesetzt wird. Wenn jedoch der letzte Preis des Kapitalmarktinstruments, das dem Leerverkauf unterliegt, höher ist als der Zum vorherigen Preis kann der Leerverkaufsprozess durchgeführt werden Der Verkaufsprozess kann auch auf dem zuletzt realisierten Preisniveau erfolgen des Umfangs von Leerverkäufen sollte der Übermittlung von Aufträgen für solche Verkäufe durch Kennzeichnung der Leerverkaufsoption durch unsere Anleger und Anlageinstitute gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden, und es lohnt sich, Sorgfalt zu zeigen.“

Offiziere

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