Die „Step-up-Regel“ gilt bis heute

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 21. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Council Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 21. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

„Der Leerverkaufsprozess kann zu einem Preis realisiert werden, der höher ist als der letzte Prozesspreis des auf den Leerverkauf setzenden Kapitalmarktinstruments. Allerdings, wenn der letzte Preis des Kapitalmarktinstruments, das dem Leerverkauf unterliegt, höher ist als der vorherige Preis kann der Leerverkaufsprozess durchgeführt werden Der Verkaufsprozess kann auch auf der letzten Preisstufe erfolgen Bei Verkäufen sollte der Übermittlung von Aufträgen für solche Verkäufe gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden, indem die Leerverkaufsoption durch unsere Anleger und Anlageinstitute gekennzeichnet wird, und Sorgfalt ist wertvoll.“

QUELLE: AA

Nachrichten7

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