An der Börse gilt auch heute noch die „Step-up-Regel“ bei Leerverkäufen

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 21. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde erklärt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 21. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

„Der Leerverkaufsvorgang kann zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Allerdings, wenn der letzte Preis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist, höher ist als der vorherige Preis kann der Leerverkaufsprozess durchgeführt werden Der Verkaufsprozess kann auch auf dem zuletzt realisierten Preisniveau erfolgen Umfang von Leerverkäufen sollte der Übermittlung von Aufträgen für solche Verkäufe gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden, indem die Leerverkaufsoption durch unsere Anleger und Anlageinstitute gekennzeichnet wird, und Sorgfalt ist wertvoll.“

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