An der Börse gilt auch heute noch die „Step-up-Regel“ bei Leerverkäufen

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 20. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Council Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 20. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

„Der Leerverkauf kann zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Prozesspreis des Kapitalmarktinstruments, das auf das Leerverkaufsverfahren gesetzt wird. Allerdings, wenn der letzte Preis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand des Leerverkaufs ist, höher ist als der vorherige Preis, kann der Leerverkaufsprozess durchgeführt werden.Der Verkaufsprozess kann auch auf dem zuletzt realisierten Preisniveau erfolgen.Da die Verkäufe während des Tages ohne Besitz getätigt und später mit den Käufen des Tages abgeschlossen werden Auch im Rahmen von Leerverkäufen sollte der Übermittlung von Aufträgen für solche Verkäufe durch Kennzeichnung der Leerverkaufsoption durch unsere Anleger und Anlageinstitute gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden, und Sorgfalt ist wichtig.“

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