Einspruch gegen die Freilassung der Angeklagten im Fall „Marsh“ zurückgewiesen

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Bei der am 30. Juni 2020 in Ankara eingeleiteten Operation wurden 113 Personen festgenommen, darunter die Leiter der Organisation, Nejat Daş und Çetin Gören, die angeblich in 9 Ländern tätig sind. 26 Angeklagte, darunter die Leiter der Organisation, wurden von dem Gericht festgenommen, dem sie vorgeführt wurden. In der Anklageschrift waren Nejat Daş und Çetin Gönen die Leiter der Organisation, 5 Personen waren die Leiter der Organisation, 53 Personen waren Mitglieder der Organisation und 13 Personen waren keine Mitglieder der Organisation, waren aber in der Position zu helfen . In den vorangegangenen Anhörungen des Prozesses, der gegen insgesamt 73 Angeklagte vor dem 33. Hohen Strafgerichtshof von Ankara eröffnet wurde, wurden 18 der inhaftierten Angeklagten freigelassen. Die verbleibenden 8 Angeklagten Çetin Gören, Nejat Daş, Cemal Deniz Şahan, Faruk İşcan, Handan Kaymaz, Kevork Durna, Murat Budanlıoğlu und Zülfü Menga wurden in der letzten Anhörung letzte Woche ebenfalls freigelassen.

Die Staatsanwaltschaft widersprach

Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara erhob Einspruch gegen die Freilassungsentscheidung und forderte die erneute Festnahme der Angeklagten. Das Gericht, das den Antrag vor Ort nicht sah, schickte den Einspruchsantrag und das Falldokument an das 34. Strafgericht für schwere Strafen in Ankara, um die endgültige Entscheidung zu treffen. Das Gericht lehnte auch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf erneute Verhaftung mit der Begründung ab, dass „die Anklage gegen den Angeklagten“, „die Haftzeit“ und „die Beweise weitgehend gesammelt worden seien“.

Öffentliches Fernsehen

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