An der Börse gilt auch heute noch die „Step-up-Regel“ bei Leerverkäufen

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die Upper-Step-Regel bei Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 16. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung hieß es, es sei beschlossen worden, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 16. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien auch in der heutigen Sitzung anzuwenden.

„Der Leerverkaufsprozess kann zu einem Preis realisiert werden, der höher ist als der letzte Prozesspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand des Leerverkaufs ist. Wenn jedoch der letzte Preis des Kapitalmarktinstruments, auf den Leerverkauf gesetzt wird, höher ist als der zum vorherigen Preis. Der Verkaufsvorgang kann auch auf dem zuletzt realisierten Preisniveau erfolgen. Da auch die untertägigen Verkäufe ohne Besitz und die später mit den untertägigen Käufen abgeschlossenen Käufe ebenfalls in den Rahmen des Leerverkaufs fallen, sollte gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden auf die Übermittlung von Aufträgen für solche Verkäufe durch Markierung der Leerverkaufsoption durch unsere Anleger und Anlageinstitute zu achten und Sorgfalt zu zeigen, lohnt sich.“

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