Die Galatasaray-Universität erhält 3 Vertragsarbeiter

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Aus dem Rektorat der Galatasaray-Universität:

4/B ANKÜNDIGUNG DER REKRUTIERUNG VON VERTRAGSARBEITERN

Grundsätze zur Änderung der Grundsätze der Beschäftigung von Vertragsarbeitern, veröffentlicht im Amtsblatt vom 28.06.2007 und Nummer 26566, beigefügt zum Dekret vom 06.06.1978 und Nummer 7/15754, um an unserer Universität gemäß dem Absatz beschäftigt zu werden (B) des 4. Punkts des Beamtengesetzes Nr. 657. Basierend auf der Rangfolge der KPSS(B)-Clusterpunkte 2020 gemäß Absatz (b) des zusätzlichen Punkts 2 im Anhang, insgesamt 3 (drei) Werkvertragsarbeitnehmer werden ohne schriftliche oder mündliche Prüfung in den unten genannten Positionen eingestellt.

A) ALLGEMEINE UND SONDERBEDINGUNGEN

a) die im 48. Element des Beamtengesetzes Nr. 657 festgelegten Regeln zu haben,

b) sich nicht in einer Situation zu befinden, die ihn daran hindert, seine Pflicht in gesundheitlicher Hinsicht kontinuierlich zu erfüllen, sofern die Entscheidungen des 53. Punkts des Beamtengesetzes Nr. 657 vertraulich behandelt werden,

c) als Ergebnis der gemäß dem Gesetz Nr. 7315 über Sicherheitsermittlungen und Archivrecherchen durchzuführenden Archivrecherche positiv zu sein,

B) BEWERBUNGSSTATUS, ORT UND BEI DER BEWERBUNG ZU ERFORDERLICHE DOKUMENTE a) Bewerbungsformular (erhältlich auf der Website www.gsu.edu.tr), b) beglaubigte Fotokopie der Diplom-/Abschlussdokumente und Zeugnisse, c) Fotokopie des Personalausweis / TR-Ausweis , ç) Schriftliche Erklärung zum Gesundheitszustand, d) Fotokopie des Dokuments, aus dem die KPSS (B)-Clusternote hervorgeht, e) Dokumente, die in den oben beschriebenen Sonderregeln und Qualifikationen verlangt werden,

f) 1 Foto.

Bewerberinnen und Bewerber müssen sich innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Ausschreibung mit den entsprechenden Unterlagen persönlich bei der Abteilung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unserer Universität bewerben. Sofern für die ausgeschriebene Stelle besondere Qualifikationen erforderlich sind, müssen die erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Bewerbungen für Zertifikate und Kursabschlussdokumente, die nach dem Ausschreibungsdatum eingehen, werden nicht akzeptiert. Bewerbungen per Post werden nicht akzeptiert. Es kann nur einer der ausgeschriebenen Titel beantragt werden.

C) PLATZIERUNG UND ERNENNUNG VON KANDIDATEN UND SONSTIGE ANGELEGENHEITEN

a) Vergabeberechtigte Bewerberinnen und Bewerber müssen die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 7 Tagen beim Arbeitsamt unserer Hochschule einreichen. Bewerber, die sich nicht innerhalb der festgelegten Frist bewerben oder den Einsatz trotz Vertragsunterzeichnung nicht antreten, werden in der Reihenfolge der Reservekandidaten in die freien Teams eingeordnet.

b) Weitere Informationen zum Praktikum werden auf der Website unserer Universität unter www.gsu.edu.tr bekannt gegeben.

c) Bewerbungen von Bewerbern, die unvollständige oder unrichtige Angaben machen und ihre Angaben nicht belegen können, sind ungültig. Wer falsche Unterlagen einreicht oder Aussagen macht, wird rechtlich verfolgt und im Falle einer erfolgten Ernennung storniert. Soweit an diese Personen von unserer Universität ein Entgelt gezahlt wurde, wird dieses Entgelt zusammen mit den gesetzlichen Zinsen erstattet.

11101/1-1

Offiziere

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