YÖK hat in 8 Monaten über 7.000 13 Gleichwertigkeitsanträge entschieden

0 107

Informationen über den Prozess der Anerkennung von Diplomen und Gleichwertigkeitsverfahren sowie numerische Daten von YÖK wurden ausgetauscht.

Dementsprechend werden Voranträge auf Gleichwertigkeit online über die E-Government- oder YÖK-Website gestellt, anschließend werden die vom Antragsteller oder seinem/ihrer bevollmächtigten Vertreter erstellten Antragsunterlagen systemgeprüft und der Antrag abgeschlossen. Im vorläufigen Prüfungsverfahren wird über das Außenministerium mit den zuständigen Institutionen eine Diplombestätigungskorrespondenz zur Bestätigung des Diploms geführt, und es wird erwartet, dass Bestätigungsinformationen erhalten werden.

Die Dauer des Auslandsaufenthalts während der Ausbildungszeit wird anhand der bei der Generaldirektion Sicherheit eingeholten Informationen berechnet und die Bewerbungsunterlagen individuell nach Methode und grundsätzlicher Ausrichtung geprüft. In dieser Phase werden wissenschaftliche Gutachten von den Hochschulen eingeholt, außerdem prüft der Wissenschaftliche Beratungsausschuss und die endgültige Entscheidung trifft der Anerkennungs- und Äquivalenzausschuss auf der Grundlage dieser Gutachten.

Über die Bewerbungsunterlagen entscheidet das Hochschulpräsidium und der Rat entscheidet über die Seite der Gleichwertigkeit, Verweigerung oder des Niveau- und Qualifikationsfeststellungssystems (SYBS).

YÖK hat über 11.000 89 Anträge im Jahr 2020, 11.535 im Jahr 2021 und 7.13 Gleichwertigkeitsanträge im Jahr 2022 mit dem Prestige von Ende August entschieden. Von den Entscheidungen im Jahr 2022 waren 3.291 „Gleichwertigkeit“, 3.214 „SYBS“, 368 „Ablehnung“ und 140 „Rückgabe und Sonstiges“.

– Verteilung der Bewerbungen nach Nationalität

Bei der Verteilung der Gleichwertigkeitsanträge nach Nationalitäten erhielten die Bürger der Republik Türkei die höchste Anzahl an Gleichwertigkeiten. Neben den Bürgern der Republik Türkei beantragten vor allem die Staatsangehörigen Aserbaidschans, Irans und Syriens Anerkennung und Gleichwertigkeit. Die ausgestellten Gleichwertigkeitsbescheide konzentrierten sich vor allem auf die Studiengänge Medizinisches Doktorat, Architektur, Jura und Theologie.

Betrachtet man die Verteilung der abgelehnten Anträge nach Ländern, so belegten Syrien im Jahr 2020, Aserbaidschan im Jahr 2021 und Mazedonien im Jahr 2022 den ersten Platz. Ablehnungsentscheidungen wurden in den Bereichen Recht und Architektur zahlenmäßig schwer.

– Ablehnungs- und Rückgabegründe

In der Stellungnahme wurden die Ablehnungsverhältnisse der Gleichwertigkeitsforderungen wie folgt aufgeführt:

„Es liegt kein akademischer Abschluss vor, es liegt keine formale Bildung vor, sondern eine offene Bildung, die Dauer des Auslandsaufenthalts ist unzureichend, das Bildungsniveau ist unzureichend, der Fernunterricht ist negativ, die Bestätigungsauskunft ist negativ, es handelt sich um eine nicht anerkannte Bildungseinrichtung YÖK werden gemäß der Verordnung mindestens 70 Prozent der Ausbildung bezahlt, nicht von einer anerkannten Einrichtung, die der ausländischen Hochschuleinrichtung angegliedert oder mit FETO verbunden ist, und überträgt, ohne die Bedingungen für eine horizontale Übertragung zu erfüllen.“

GLAUBE NICHT, ICH WÜRDE ES HIER INVESTIEREN! SEHEN SIE SCHNELL, WAS SIE MIT 100.000 TL VIRTUELLEM GELD TUN KÖNNEN!

Offiziere

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More