YÖK hat in 8 Monaten über 7.000 13 Gleichwertigkeitsanträge entschieden

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Informationen über den Prozess der Anerkennung von Diplomen und Gleichwertigkeitsverfahren sowie numerische Informationen von YÖK wurden ausgetauscht.

Dementsprechend werden Voranträge auf Gleichwertigkeit online über die Website des E-Government bzw. der YÖK gestellt und anschließend die vom Antragsteller oder seinem/ihrer bevollmächtigten Vertreter erstellten Antragsunterlagen über das System geprüft und der Antrag gestellt abgeschlossen. Im vorläufigen Prüfungsverfahren wird über das Außenministerium mit den zuständigen Institutionen eine Diplombestätigungskorrespondenz zur Bestätigung des Diploms geführt, und es wird erwartet, dass Bestätigungsinformationen erhalten werden.

Die Dauer des Auslandsaufenthalts während der Ausbildungszeit wird anhand der bei der Generaldirektion Sicherheit eingeholten Informationen berechnet und die Bewerbungsunterlagen individuell nach Methode und Grundlage geprüft. In dieser Phase werden wissenschaftliche Gutachten von Hochschulen eingeholt, des Weiteren erfolgt eine Begutachtung durch die Antragskommission für den Bereich Wissenschaft und eine abschließende Entscheidung durch die Anerkennungs- und Gleichwertigkeitskommission auf der Grundlage dieser Gutachten.

Über die Bewerbungsunterlagen entscheidet die Hochschulleitung und entscheidet in Richtung Rat, Gleichwertigkeit, Ablehnung oder Niveau- und Qualifikationsfeststellungssystem (SYBS).

YÖK hat über 11.000 89 Anträge im Jahr 2020, 11.535 im Jahr 2021 und 7.13 Gleichwertigkeitsanträge im Jahr 2022 mit dem Prestige von Ende August entschieden. Von den Entscheidungen im Jahr 2022 waren 3.291 „Gleichwertigkeit“, 3.214 „SYBS“, 368 „Ablehnung“ und 140 „Rückgabe und Sonstiges“.

Verteilung der Bewerbungen nach Nationalität

Bei der Verteilung der Gleichwertigkeitsanträge nach Nationalitäten erhielten die Bürger der Republik Türkei die höchste Anzahl an Gleichwertigkeiten. Neben den Bürgern der Republik Türkei beantragten vor allem die Staatsangehörigen Aserbaidschans, Irans und Syriens Anerkennung und Gleichwertigkeit. Die ausgestellten Äquivalenzdokumente waren stark gewichtet in den Studiengängen Medizin, Architektur, Jura und Theologie.

Betrachtet man die Verteilung der abgelehnten Anträge nach Ländern, so belegten Syrien im Jahr 2020, Aserbaidschan im Jahr 2021 und Mazedonien im Jahr 2022 den ersten Platz. Ablehnungsentscheidungen wurden in den Bereichen Recht und Architektur zahlenmäßig schwer.

Ablehnungs- und Rückgabegründe

In der Stellungnahme wurden die Ablehnungsverhältnisse der Gleichwertigkeitsforderungen wie folgt aufgeführt:

„Es gibt keinen akademischen Abschluss, es gibt keine formale Bildung, sondern offene Bildung, die unzureichende Zeit des Auslandsaufenthalts während der Bildungszeit, das unzureichende Bildungsniveau, das Fernstudium, die negative Bestätigungsauskunft, die Bildungseinrichtung wird nicht anerkannt Hochschulrat, mindestens 70 Prozent der Ausbildung gemäß der Verordnung nicht von einer anerkannten Einrichtung, die ausländische Hochschule ist der FETO angegliedert oder angegliedert, ohne Einhaltung der horizontalen Transferregeln zu übertragen.“

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