Bis zu zwei Jahre Gefängnis wegen „Beleidigung der türkischen Nation“ für İlyas Salman

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Bei der Anhörung vor dem 54. Strafgericht erster Instanz in Anadolu vertrat der Anwalt den anhängigen Angeklagten İlyas Salman.

In der Anhörung forderte Staatsanwalt Ömer Faruk Eser in seiner Stellungnahme zur Stiftung eine Verurteilung des Angeklagten Salman zu 6 Monaten bis 2 Jahren Haft wegen des Fehlers der „offenen Demütigung der türkischen Nation“ aufgrund der von ihm verwendeten Worte.

Salmans Anwalt, der sich gegen das Gutachten aussprach, bat um Zeit.

Mit der Bekanntgabe seiner vorläufigen Entscheidung verschob das Gericht die Anhörung und gab dem Anwalt des Angeklagten bis zur nächsten Anhörung Zeit, seine schriftliche Verteidigung vorzubereiten.

In der von der Anatolischen Generalstaatsanwaltschaft vorbereiteten Anklageschrift wurde gefordert, dass Salman, der in dem von ihm im vergangenen Jahr in den sozialen Medien veröffentlichten Videobeitrag das Vergehen der „öffentlichen Demütigung der türkischen Nation“ begangen haben soll, eine Freiheitsstrafe zu verurteilen sei von 6 Monaten bis 2 Jahren.

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